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Politik & Wirtschaft

VW Musterfeststellungsklage – diese Anwälte vertreten den VZBV e.V. vor dem Oberlandesgericht Braunschweig am 30.09.2019; Musterfeststellungsklage oder Einzelklage?

Lahr (ots) – Zahlreiche Verbraucher stellen sich derzeit aufgrund der Berichterstattung in den Medien die Frage, ob sie sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen oder doch lieber eine Einzelklage anstrengen sollen. Sie stellen sich außerdem die Frage, an welche Rechtsanwälte sie sich wenden können, wenn eine Einzelklage durchgeführt werden soll. Die Musterfeststellungsklage wird von der Kanzlei RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den VZBV geführt. Bei dieser Kanzlei handelt es sich um einen Zusammenschluss der Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sowie der Rechtsanwälte Prof. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich der Kanzlei Rogert & Ulbrich. In dem Termin vor dem Oberlandesgericht Braunschweig am 30.09.2019 wird der VZBV von der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll, Ralph Sauer, Prof. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich vertreten. Bei all diesen Anwälten handelt es sich um sehr erfahrene Prozessanwälte, die in der Vergangenheit zehntausende Verfahren zugunsten von Verbrauchern geführt haben. Alleine im Abgasskandal haben die Kanzleien Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und die Kanzlei Rogert & Ulbrich zusammengerechnet bereits mehr als 20.000 Gerichtsverfahren bundesweit als Einzelklagen eingereicht. Beide Kanzleien haben zahlreiche Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten und somit den Weg bereitet für Schadensersatz gegen VW. Für Geschädigte, die sich nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligen und stattdessen eine Einzelklage einreichen wollen, sind die Kanzleien Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte daher die richtigen Ansprechpartner. Alle Rechtsanwälte sowie auch der VZBV empfehlen den Geschädigten, die rechtsschutzversichert sind, eine Einzelklage anzustrengen und sich von der Musterfeststellungsklage abzumelden. Geschädigte, die nicht rechtsschutzversichert sind, sollten in der Musterfeststellungsklage verbleiben. Geschädigte, bei denen eine Prozessfinanzierung möglich ist, sollten diese genau prüfen. Diese macht nur dann Sinn, wenn der Prozessfinanzierer keine zu hohe Provision verlangt. Eine genaue Prüfung ist deshalb zwingend erforderlich. Nach Ansicht der Rechtsanwälte Dr. Ralf Stoll, Ralph Sauer, Prof. Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich sind die Erfolgsaussichten der Musterfeststellungsklage gut. Zahlreiche Oberlandesgerichte haben bereits zugunsten der Geschädigten und gegen VW entschieden. So hat das Oberlandesgericht Hamm am 10.09.2019 sogar bei einem erst 2016 gekauften Fahrzeug entschieden, dass die Volkswagen AG den Käufer vorsätzlich, sittenwidrig geschädigt habe. Auch die Oberlandesgerichte Karlsruhe, Oldenburg, Berlin (Kammergericht), Koblenz, Köln, Schleswig-Holstein stehen auf der Seite der Geschädigten und haben bereits Urteile zugunsten der Geschädigten erlassen bzw. solche in Aussicht gestellt. Pressekontakt: R|U|S|S Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Geschäftsanschrift: Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: 07821/923768 – 222 Fax: 07821/923768 – 882 Pressekontakt: Dr. Ralf Stoll, Telefon: 0163/6707425 Original-Content von: R|U|S|S Litigation Rechtanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de