VZSH: Ist meine Heizkostenabrechnung korrekt?
Foto: deepblue4you via Canva.com · In diesen Wochen treffen bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Rechnungen für ihre Heizkosten ein. Manche werden von hohen Nachzahlungen überrascht. Doch die Beträge stimmen nicht immer. Die Checkliste der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) hilft, häufige Fehlerquellen in der Energieabrechnung zu finden und gibt Informationen zum Widerspruch.Heizkosten prüfen
Energiekosten auf Ungereimtheiten und Fehler durchzusehen, klingt erst einmal kompliziert. Mit der praktischen Checkliste der VZSH gelingt ein erster Überblick. Zunächst sollte nach Eingang der Heizkostenrechnung geprüft werden, ob sie die verpflichtenden Angaben enthält. Fehlt eine dieser Angaben, kann widersprochen und eine Korrektur eingefordert werden. Schließlich muss erst eine korrekte Heizkostenrechnung beglichen werden. Enthalten sein sollten:
• Angaben zum Verfasser und dem anzurechnenden Objekt (Adresse, Zählernummer, Vertragsnehmer)
• Abrechnungs- und Nutzungszeitraum
• Zusammenstellung der Gesamtkosten
• Angabe und gegebenenfalls Erläuterung des Verteilerschlüssels
• Abzug der gezahlten Vorauszahlungen
Im nächsten Schritt sollten Verbraucher prüfen:
• Wurde die Abrechnungsfrist eingehalten? Wenn die Abrechnung auf später als 12 Monate nach Abrechnungszeitraum datiert wird, verbleiben die Kosten beim Vermieter.
• Wurden monatliche Vorauszahlungen korrekt einberechnet? Diese werden in der Energieabrechnung häufig zum Nachteil des Verbrauchers beziffert.
• Liegen die Energiebezugskosten ungefähr im preislichen Rahmen von 2023?
o Erdgas: 11,4 bis 12,6 Cent pro Kilowattstunde
o Heizöl: 93 bis 114 Cent pro Liter
o Fernwärme: 126 bis 155 Euro pro Megawattstunde
Es kann sein, dass der Vermieter ggf. auch über einen Altvertrag verfügt, der niedrigere oder höhere Preise als die oben abgebildeten beinhaltet.
• Wurde die Preisbremse berücksichtigt? Sofern die Wärmeversorgung mittels Erdgas oder Fernwärme erfolgt, wurden die Energiebezugskosten durch das Preisbremsengesetz gedeckelt. In der Heizkostenabrechnung muss der Entlastungsbetrag angegeben werden, der sich aus dem Preisbremsengesetz ergibt. Ob die Preisbremse richtig berechnet ist, lässt sich anhand der Energieabrechnungen überprüfen.
• Wurden die Kohlendioxidkosten korrekt aufgeteilt? Seit 2023 müssen die auf die Wärmeversorgung entfallenden Kohlendioxidkosten, abhängig vom Energiestandard des Wohngebäudes, zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. In der Heizkostenabrechnung müssen die Berechnungsgrundlagen der Kostenteilung und die Kosten für den Mieter aufgeführt sein.
• Ist der Verteilerschlüssel korrekt angegeben? Dieser bestimmt, wie Energiekosten auf einzelne Wohnungsparteien umgelegt werden und steht in der Regel im Mietvertrag. Die Abrechnung nach Quadratmetern darf 30 bis 50 Prozent der Gesamtheizkosten ausmachen, die individuellen Verbrauchskosten folglich 50 bis 70 Prozent. Allerdings: Der Verteilerschlüssel kann nur zu Beginn eines Abrechnungszeitraums geändert werden und darüber müssen alle Wohneinheiten informiert werden.
Rechtzeitig widersprechen
Entdecken Verbraucher Fehler in ihrer Energieabrechnung, sollten sie Widerspruch einlegen – selbst, wenn sie die Rechnung bereits gezahlt haben. Am einfachsten geht das mit einem Musterbrief für preisgebundenen Wohnraum, einem Musterbrief für preisfreien Wohnraum oder in der Beratung der VZSH. Eine Wohnung ist preisgebunden, wenn sie mit öffentlichen Mitteln errichtet wurde – diese Information finden Verbraucher im Mietvertrag. Die Frist für den Widerruf einer Energieabrechnung beträgt 12 Monate.
Rechnungen aufbewahren
Heizkostenabrechnungen für Mehrfamilienhäuser bestehen in der Regel aus zwei Teilen: Im ersten Abschnitt erfolgt eine Aufstellung der insgesamt für das Wohngebäude angefallenen Kosten. Im zweiten Abschnitt werden diese Gesamtkosten auf die einzelnen Parteien verteilt. Wie genau, regelt die Heizkostenverordnung. Wird bei der Ausstellung der Heizkostenabrechnung gegen diese verstoßen, kann ein Kürzungsrecht für Verbraucher bestehen.
Um sich einen Überblick über die bereits gezahlten Leistungen zu verschaffen, sollten die jährlichen Energieabrechnungen aufbewahrt werden. Denn hieraus ergeben sich Vergleichswerte. Wurde Energie gespart und die Verbräuche sind trotzdem gestiegen, kann ein Blick in alte Rechnungen helfen, Fehlerquellen zu identifizieren.
Mehr Verbraucherschutz für Schleswig-Holstein
Menschen mit wenig Geld stehen in ihrem Konsumalltag vor vielen Herausforderungen: Klimakrise, Inflation und Energiekosten führen bei einkommensschwachen Verbrauchern oft zu Geldsorgen und sozialer Isolation. Dank einer Förderung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein erweitert die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ihr Angebot und hilft vor Ort: mit offenen Sprechstunden und Info-Veranstaltungen zu wichtigen Verbraucherthemen in Flensburg, Kiel, Lübeck, Heide und Norderstedt – kostenfrei, persönlich und zugewandt.
Mehr zur Quartiersarbeit: www.vzsh.de/quartiersarbeit
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