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VZSH: Strom, Gas, Öl – das ändert sich 2025

Im kommenden Jahr 2025 kommen einige Veränderungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zu. Etwa steigt zum Jahresbeginn der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer.

Preise für Treibhausgase machen Gas und Öl teurer
Wer mit Gas heizt, zahlt ab 2025 etwa 48 Euro brutto mehr fürs CO2. Bei Heizöl sind mit 63 Euro brutto mehr pro Jahr zu rechnen. Die Werte beziehen sich auf einen Jahresverbrauch von 20.000 kWh Gas beziehungsweise 2.000 Liter Heizöl. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren fortsetzen. Ein guter Grund, die Heizung zu wechseln. Wer Schluss mit Öl und Gas macht und auf erneuerbare Energie setzt, spart die Emissionskosten.

Das ändert sich bei den Strompreisen
Ab 2025 gilt ein neuer Verteilungsmechanismus für die Kosten des Zubaus der erneuerbaren Energien. Bisher wurden diese Kosten zu einem großen Teil über die regional unterschiedlichen Netzentgelte auf die Verbraucher umgelegt. Dies führte insbesondere in Regionen mit einem hohen Zubau erneuerbarer Energien zu höheren Netzentgelten und damit zu höheren Strompreisen. Ab 2025 sollen die Kosten über eine bundesweit einheitliche Umlage berücksichtigt werden, sodass regionale Unterschiede ausgeglichen werden. Infolge des neuen Verteilungsmechanismus werden die Netzentgelte des größten Netzbetreibers in Schleswig-Holstein deutlich sinken. Dies wird nach Einschätzung der VZSH auch für viele Verbraucher zu einer Senkung des Strompreises führen. Ob und wie die Reduzierung von Netzentgelten zu einer Reduzierung des Strompreises führt, hängt von den Gegebenheiten des jeweiligen Netzgebietes sowie vom dem Kleingedruckten im Stromliefervertrag ab. Bei einigen Tarifen muss eine Senkung der Netzentgelte in der ersten Abrechnung für 2025 automatisch berücksichtigt werden, ohne dass es dafür einer vorherigen Nachricht des Anbieters bedarf. In anderen Fällen muss der Anbieter aktiv werden und eine Preisanpassung vornehmen, die den Verbrauchern in einem Preisanpassungsschreiben mitzuteilen ist.

Für Schleswig-Holstein bedeutet das konkret: Für 2025 erwartet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein positive Nachrichten für viele Stromkunden im Land. So werden die Netzentgelte von den Kosten der erneuerbaren Energien entlastet. Als wichtiger Produzent erneuerbarer Energien profitiert Schleswig-Holstein besonders von dieser Entlastung.

Einspeisevergütung sinkt
Wer 2025 beabsichtigt, eine Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen, erhält ab Februar weniger Geld für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz. Bei Anlagen bis zu 10 Kilowatt Leistung mit teilweise Einspeisung sinkt die Einspeisevergütung um etwa 1 Prozent auf dann 7,95 Cent pro Kilowattstunde. Für alle, die bereits eine Photovoltaikanlage in Betrieb haben, ändert sich erst einmal nichts. Die feste Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre. Die Anschlussvergütung für Strom aus ausgeförderte Anlagen wird 2025 wahrscheinlich niedriger ausfallen als 2024. Die Vergütung bemisst sich am durchschnittlichen Börsenstrompreis für Solarstrom, der erst im nächsten Jahr bekannt sein wird.

Dynamische Stromtarife verpflichtend für Stromanbieter
Ab 2025 sind Energieversorger verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Haushalte mit dynamischem Tarif haben keinen festen Strompreis mehr, sondern der Preis orientiert sich an den Spotpreisen der Strombörse. In Zeiten mit wenig Nachfrage und viel Stromerzeugung ist der Strompreis dann niedriger als zu Zeiten mit Spitzennachfrage und wenig Stromerzeugung. Voraussetzung für den dynamischen Stromtarif ist ein intelligentes Messsystem, Smart Meter genannt. Ab 2025 haben Haushalte außerdem einen Anspruch, innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung mit einem Smart Meter ausgestattet zu werden.

Wer sein E-Auto zu Hause lädt oder mit einer Wärmepumpe heizt, kann ab April 2025 von dynamischen Netzentgelten profitieren. Für das Netzentgelt soll es dann drei Tarifstufen für jeweils jährlich festgelegte Zeiträume geben: den Standard-Tarif, Hochtarif und Niedrigtarif. Wer den Verbrauch dieser Geräte in die Zeiträume mit geringer Nachfrage legt, kann erheblich Kosten sparen. Auch für die dynamischen Netzentgelte ist der Smart Meter Voraussetzung.

Strengere Emissionsgrenzwerte für ältere Holzfeuerungen
Wer einen Heizkessel oder Einzelofen für Holz oder andere feste Brennstoffe betreibt, muss möglicherweise tätig werden. Heizkessel, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, sowie Einzelfeuerungen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 müssen strengere Emissionsgrenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Für betreffende Anlagen, die die Grenzwerte nicht einhalten, ist der Weiterbetrieb nicht mehr zulässig.
Auskunft darüber, ob ein bestehender Ofen betroffen ist, liefert der Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers.

Förderung von Wärmepumpen
Wer ab 2025 den Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe in der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragen will, muss dafür sorgen, dass die Wärmepumpe an ein zertifiziertes Smart Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Damit können energiewirtschaftlich relevante Messdaten erfasst und die Wärmepumpe netzdienlich gesteuert werden. Die Grundförderung für den Einbau einer Wärmepumpe beträgt 30 Prozent der Kosten. Durch Bonusförderungen sind in der Summe bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich.

Wie sich Änderungen und Neuerungen im Einzelfall auswirken, beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die kostenlose Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch in über 20 Standorten in ganz Schleswig-Holstein statt. Erforderliche Beratungen bei Verbrauchern zu Hause kosten maximal 40 Euro. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale.sh/energieberatung oder 0800 – 809 802 400 (bundesweit kostenfrei) und 0431 – 590 99 40. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Über die Energieberatung der Verbraucherzentrale
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet das größte unabhängige Beratungsangebot zum Thema Energie in Deutschland. Seit 1978 begleitet sie private Verbraucher mit derzeit über 1.000 Energieberatern und an mehr als 900 Standorten in eine energiebewusste Zukunft. Im letzten Jahr wurden knapp 270.000 Privathaushalte zu allen Energiethemen unabhängig und neutral beraten, beispielsweise zu Energiesparen, Wärmedämmung, moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien. Die durch die Beratungen eines Jahres bewirkten Energieeffizienzmaßnahmen führen zu einer Einsparung an Energie, die dem Jahresenergieverbrauch aller Privathaushalte von Frankfurt am Main entspricht.