Wahlrecht auch beim Kassenwechsel
Gesetzlich Krankenversicherte, die mit den Leistungen ihrer Krankenkasse unzufrieden sind oder bald mit höheren Beiträgen rechnen müssen, können meist problemlos zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Grundsätzlich kann zwischen Ortskrankenkassen, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen gewählt werden. Auch Innungskrankenkassen stehen allen Krankenversicherten offen, wenn dies in der jeweiligen Satzung vorgesehen ist. Allerdings sollte nicht nur der Beitragssatz bei einem Kassenwechsel entscheidend sein. „Beim Service und bei den Zusatzleistungen kann es Unterschiede geben. Kassenpatienten, die Wert auf bestimmte Angebote wie beispielsweise Akupunktur oder spezielle Rehabilitationsmaßnahmen legen, sollten deshalb vor einem Wechsel verschiedene Krankenkassen anschreiben und neben den Beitragssätzen auch deren Zusatzleistungen sorgfältig miteinander vergleichen“, rät die Verbraucherzentrale NRW und gibt Tipps zum Krankenkassenwechsel:
* Kündigungsfristen: Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse kann jederzeit bis zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden. Erfolgt beispielsweise die Kündigung am 15. Januar eines Jahres, endet die Mitgliedschaft am 31. März. Die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse muss innerhalb der Kündigungsfrist der alten Kasse vorgelegt werden. Wer die Frist verpasst, kann die alte Kasse erst einen Monat später verlassen.
* Gesundheitsprüfung: Kein Versicherter darf wegen Vorerkrankungen, Alter oder Pflegebedürftigkeit abgelehnt werden. Eine Gesundheitsprüfung wie bei den privaten Krankenversicherungen findet nicht statt.
* Bindungsfrist: Nach einem Wechsel ist der Versicherte an die Wahl der neuen Kasse 18 Monate gebunden. Die gleiche Bindungsfrist gilt für alle, die das erste Mal Mitglied werden.
* Sonderkündigungsrecht: Erhöht eine Krankenkasse den Beitrag, kann die Kasse auch dann gewechselt werden, wenn die Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Das gilt auch, wenn der Beitrag nach einer Fusion mit einer anderen Kasse erhöht wird.
Weitere Informationen und Tipps zum Umgang mit der Kasse enthält der Ratgeber „ABC der gesetzlichen Krankenversicherung“ der Verbraucherzentrale NRW. In über 230 Stichwörtern werden Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung kurz und verständlich erklärt.
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