Politik & Wirtschaft

Warnstreiks im NRW-Nahverkehr – Auf Kulanz bei Erstattung pochen

vz/nrw   Angesichts festgefahrener Tarifverhandlungen haben die Bahngewerkschaften Transnet und GDBA für die letzte Oktoberwo­che Warnstreiks im Regionalverkehr angekündigt: Pendler und Rei­sende müssen sich auf Zugausfälle und -verspätungen einstellen. Fahrgäste haben bei Warnstreiks zwar keinen Rechtsanspruch auf Erstattung der Tickets, sollten sich aber an die Deutsche Bahn wen­den und auf Kulanz pochen.

Entschädigung bei Warnstreiks im Nah- und Fernverkehr

  • Nach dem Fahrgastrechtegesetz können Kunden seit Juli 2009 bei Zugausfällen und -verspätungen bei Eisenbahnverkehrsunter­nehmen Schadenersatzansprüche geltend machen. Bei Warn­streiks jedoch, die juristisch als „außergewöhnliches Ereignis“ betrachtet werden,…… sind diese Fahrgastrechte für alle Züge – von der S-Bahn bis zum ICE – außer Kraft. Konkret: Weil die Ver­kehrsunternehmen kein direktes Verschulden trifft, müssen weder Tickets erstattet noch Taxi- oder Hotelkosten übernommen wer­den. Auch die Mobilitätsgarantie, die in Nordrhein-Westfalen zusätzlich gilt, greift bei einem Warnstreik nicht. Die Verbraucher­zentrale NRW rät dennoch, Auslagen und Forderungen bei der Deutschen Bahn oder anderen Verkehrsunternehmen geltend zu machen und auf Kulanz zu pochen.
  • Wer eine Fahrkarte für eine Reise an einem Streiktag nicht nut­zen kann, weil der Zug ausfällt oder erst verspätet am Ziel ein­treffen wird, kann diese umtauschen. Die Verbraucherzentrale NRW fordert die Deutsche Bahn auf, diese Rückabwicklung ohne die sonst übliche Gebühr von 15 Euro vorzunehmen. Eine solche kundenfreundliche Regelung für ungenutzte Tickets gab es bereits beim letzten Streik der Bahnbeschäftigten im Jahr 2007. Alternativ zum Umtausch können Reisende auch den nächsten, gegebenenfalls höherwertigen Zug nutzen. Dann wird bei Ange­boten wie Sparpreis oder Gruppenfahrten auch die Zugbindung aufgehoben.
  • Wichtig zu wissen: Spartickets und Fahrkarten aus Sonderange­boten sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
  • Wenn Sitzplatzreservierungen wegen des Streiks nicht vorgenom­men, zugeteilte Reservierungen nicht bereitgehalten oder wegen der Zugverspätung nicht eingenommen werden, kann der Reisen­de die Erstattung des Reservierungsentgelts verlangen.

Informationen über aktuelle Streiksituation

  • Wer mit dem Zug verreisen oder pendeln will, sollte sich vorab über die aktuelle Streiksituation informieren. Die Deutsche Bahn bietet dazu eine kostenlose Hotline 08000/99 66 33 an. Im Inter­net sind Informationen über Zugausfälle und -verspätungen unter www.bahn/aktuell sowie auf den Internetseiten der Verkehrsunter­nehmen wie Abelio oder keolis abrufbar.
  • Fahrgäste sollten darüber hinaus im Bahnhof auf die Bekannt­gabe von Ersatzverbindungen achten. So gibt die Deutsche Bahn Fernverkehrszüge (IC, EC, ICE) – sofern diese nicht ausgebucht sind – auch für Kunden im Nahverkehr frei. Mit Nahverkehrsti­ckets können diese dann zuschlagfrei genutzt werden.

Pünktlichkeit am Arbeitsplatz

  • Arbeitnehmer sollten beachten, dass der Weg zur Arbeit grund­sätzlich in der eigenen Verantwortung liegt. Wer seinen Arbeits­platz nicht pünktlich erreicht, ist verpflichtet, die gesamte Arbeits­zeit nachzuholen oder für diese Zeit Urlaub oder Ausgleich zu nehmen. Es ist deshalb ratsam, im Vorfeld mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Auch das Nutzen von Fahrgemeinschaften kann eine Alternative sein.