Was erlauben von der Leyen?
Autor: Jens Schulz –Die Linke
Das von Arbeitsministerin von der Leyen vorgelegte Gesetz, mit dem die Hartz IV-Regelsätze ermittelt und auf erbärmliche Höhe festgeschrieben werden, steckt voller Rechentricks, um die Kürzungsziele der Regierungskoalition auch zu erreichen. Wohngeld und Kinderzuschlag sollen nur noch beantragt werden dürfen, wenn damit die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für minimum drei Monate wegfällt. Allein beim Wohngeld sollen so insgesamt 120 Mio Euro jährlich eingespart werden. Aber nur insoweit, wie dieses Geld aus den Kassen des Bundes und der Länder kommt. Die kommunalen Leistungen der Grundsicherung für die Kosten der Unterkunft werden damit in gleichem Umfang steigen. Es geht nur darum, den Großteil dieser Kosten zu den Kommunen zu verschieben, die zahlen müssen. Das wird Lübeck vermutlich mehrere Millionen Euro kosten. Somit wird der beschwerliche Hindernislauf zur Hartz IV-Leistung für bedürftige Menschen in Lübeck nicht einfacher. Die bürokratische Hürde mit dem Verweis auf den Wohngeldantrag verschwindet ja nicht. Sie wird nur um die zusätzliche Prüfung erweitert, ob die Bedürftigkeitsgrenze für mindestens drei Monate überschritten wird. Mit dieser Änderung ist niemandem gedient, der auf die Hartz IV-Leistungen angewiesen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zu den Kinder-Regelsätzen ein Grundrecht auf die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums begründet. Die LINKE fordert deshalb in der nächsten Bürgerschaftssitzung mit einer Resolution, dass mit der Umsetzung dieses Anspruchs jetzt ernst gemacht wird.
V.i.S.d.P.: Antje Jansen