Wasserlauf neben der Brücke Brandenmühle wird erneuert
Foto: HL · Baubeginn am 31. März 2025 – Vollsperrung der Straße Eckbusch vom 5. Mai bis 9. Juli 2025.
Nach Erneuerung der Brücke Brandenmühle, erfolgt nun die Sanierung des benachbarten Wasserlaufs unter der Straße Eckbusch/Oberbüssauer Weg, der sogenannte Durchlass. Nachdem die vorbereitenden Arbeiten abgeschlossen sind, beginnen die Bauarbeiten am 31. März 2025. Ab dem Zeitpunkt sind kurzzeitige Sperrungen der Durchfahrt für wenige Stunden und an einigen Arbeitstagen zwischen 7 Uhr und 17 Uhr notwendig. Für die arbeitstäglichen Sperrungen (7 Uhr bis 17 Uhr) wird mit einem Vorlauf von 24 Stunden eine Beschilderung an der Ortsausfahrt Oberbüssau und der Einmündungen der Straße Am Binsenhorst in den Straßenabschnitt des Oberbüssauer Weges aufgestellt. In dieser Zeit bis zur Vollsperrung wird die Durchfahrt für Fahrzeuge bis 4 Tonnen Gesamtlast und Radfahrende an den Wochenenden und auch an den Osterfeiertagen offenbleiben.
Vom 5. Mai bis 9. Juli 2025 muss die Durchfahrt durchgängig voll gesperrt werden. Eine Umleitung wird über die Schleuse Büssau, die Kronsforder Landstraße und Malmöstraße eingerichtet. Aufgrund der parallel stattfindenden Baumaßnahme in der Geniner Dorfstraße bis voraussichtlich 17. Mai 2025 ist die Durchfahrt von der Malmöstraße kommend nach Moisling gesperrt. Es muss auf die ausgeschilderte Umleitung ausgewichen werden. Von Moisling kommend ist diese Umleitung ebenso bis zur Einfahrt in die Malmöstraße gültig. Für ortsunkundigen auswärtigen Verkehr, der Oberbüssau erreicht, wird die An- und Abfahrt über die Anschlussstelle Genin der BAB A20 empfohlen, da so die weitere Umfahrung der eingeschränkten Durchfahrt durch die Geniner Dorfstraße umgangen wird.
Zum Ablauf der Baumaßnahme
Mit dem Beginn der Baumaßnahme wird die Baustelle eingerichtet und die Absperrungen der Baufelder und die Verkehrszeichen zur Beschilderung der Eingriffe in den Verkehrsablauf aufgestellt.
Gebaut werden zwei Dämme, die es ermöglichen, dass der Wasserlauf beziehungsweise Durchlass trockenfällt und zugänglich ist. Für den Dammeinbau werden größere Baugeräte eingesetzt, deren Arbeitsbereiche den Straßenbereich überschneiden. Für diese Einsätze wird je nach Baufortschritt die Durchfahrt im Baustellenbereich kurzzeitig und an einigen Arbeitstagen von 7 Uhr bis 17 Uhr gesperrt.
Mit Einrichtung der Vollsperrung wird der Straßenaufbau zurückgebaut und die Baugrube ausgehoben. Dann können die bestehenden Bauteile abgebrochen und die Baugrube bis zur Solltiefe hergestellt werden.
Anschließend wird die Sohlplatte aus Stahlbeton eingebaut, die als Gründung für das neue Zulaufbauwerk aus Stahlbeton dient, das nachfolgend errichtet wird. Danach werden die Uferbereiche parallel des Hauptlaufes des Gewässers durch Aufschüttungen befestigt. Die Fertigteil-Rohre des neuen Durchlasses werden in einem Sandbett verlegt und überschüttet. Die Baugrube darüber wird verfüllt.
Abschließend wird ein neuer Straßenaufbau ergänzt. Die Straße wird auch in einem Abschnitt vor und hinter der Einbaulage des Durchlasses erneuert. Insgesamt wird die Maßnahme bis Juli 2025, vor den Sommerferien, abgeschlossen. Die Nutzung des Straßenabschnittes entlang der ehemaligen Brandenmühle wird dann ohne Einschränkungen der Fahrzeuglasten möglich sein.
Durchlass diente der Gewässerregulierung
Nach Fertigstellung im Herbst 2024 konnte die neue Brücke Brandenmühle für Fahrzeuge bis vier Tonnen wieder freigegeben werden. Grund für die Begrenzung ist der sogenannte benachbarte Durchlass, der genauso wie die Brücke im Zusammenhang mit dem ehemaligen Betrieb an der Brandenmühle für die Gewässerregulierung hergestellt wurde und in einem ebenso schlechten Zustand, wie die Brücke vorher ist. Der Durchlass war Umleitungsgerinne für das Wasser der Grienau solange die Brücke erneuert wurde. Danach wird nun auch für den Durchlass eine Instandsetzung durch einen Ersatzneubau vorgesehen.
Wir erhalten und sanieren die Infrastruktur für alle Bürger: innen und Verkehrsteilnehmer: innen, dafür sind Baustellen mit einhergehenden Verkehrsbehinderungen temporär notwendig. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmenden so gering wie möglich zu halten.