Politik & Wirtschaft

Weiterbildung schafft Qualität: Arbeitsagentur fördert Qualifizierung von Beschäftigten

Wirtschaft, Technik und Gesellschaft verändern sich rasch und stetig. Dies führt zu stets steigenden Qualifikationsanforderungen. Lebensbegleitendes Lernen steht daher zunehmend im Mittelpunkt. Die berufliche Weiterbildung ist ein zentrales Element des lebenslangen Lernens. Wer sich weiterbildet, macht seinen Arbeitsplatz sicherer oder findet bei Bedarf schneller eine neue Stelle. „Da Menschen ohne berufliche Qualifikation erfahrungsgemäß stärker von Arbeitslosigkeit betroffen sind und Arbeitsplätze für Ungelernte immer weiter zurückgehen, haben wir seit 2006 im Rahmen des Sonderprogramms WeGebAU 121 Betriebe unterstützt, die ihre insgesamt 706 Mitarbeiter qualifiziert haben“, erklärt Wolfgang Werner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lübeck.Die Weiterbildung der in Beschäftigung stehenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ist grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt aber entscheidend von der Qualifikation des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin bestimmt. Gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering. Daher ist die berufliche Weiterbildung eine Herausforderung für alle.

Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen weiterhin im Fokus des Programms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für eine fortwährende berufliche Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Die Besonderheit der Förderung „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ ist, dass die Mitarbeiter die gesamte Zeit der Ausbildung im Arbeitsverhältnis bleiben und ihren vollen Lohn erhalten. Gefördert werden können also Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts ganz oder zeitweise freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Lehrgangskosten sowie notwendige übrige Weiterbildungskosten (z.B.Fahrkosten) übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden.

Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie, in Zusammenarbeit mit den örtlichen Arbeitsagenturen, unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.

Weiterbildung hilft dabei, das volle Potenzial der Mitarbeiter zu entfalten und beflügelt so den Unternehmenserfolg. Denn nur mit qualifizierten Mitarbeitern bleibt eine Firma auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung konkurrenz- und zukunftsfähig. Noch besteht kein Mangel an Beschäftigten, sondern an passender Bildung. Wenn wir nicht rechtzeitig gegensteuern, wird es bald einen Fachkräftemangel geben. Der Arbeitgeber-Service berät Betriebe gerne rund um das Thema Qualifizierung“, ergänzt Werner.