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Politik & Wirtschaft

Weitere Bundesbehörden und Kommunen starten bei der 115

Heute erweitert sich das Angebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115 um zahlreiche neue Informationen der Bundesverwaltung: Das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium der Justiz, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und zahlreiche weitere Bundesbehörden beteiligen sich nun an der 115. Dadurch können die Bürgerinnen und Bürger in den teilnehmenden Kommunen unter der 115 jetzt auch Informationen über die Praxisgebühr, Beschwerdemöglichkeiten bei medizinischen Behandlungsfehlern, über BAföG, Bildungskredite oder die Anforderungen für Beglaubigungen erhalten.

Darüber hinaus erweitert sich heute auch der Kreis der kommunalen Teilnehmer um die Gemeinden Gelnhausen und Linsengericht. Diese schalten die 115 über das Servicecenter der Stadt Frankfurt frei. Im August hatten sich die Gemeinden Kalletal und die Verbandsgemeinde Trier-Land an bestehende Servicecenter im Kreis Lippe und in Trier angeschlossen.

Hierzu erklärt die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe: „Ich freue mich, dass sich zunehmend auch kleinere Kommunen für die 115 entscheiden. Dies zeigt, dass die einheitliche Behördennummer nicht nur für Großstädte, sondern auch für kleinere Kommunen und Landkreise attraktiv ist.“

Um auch kleineren Kommunen und Landkreisen die Teilnahme an der 115 weiter zu erleichtern, hat die Geschäfts- und Koordinierungsstelle D115 im Bundesinnenministerium das Handbuch „D115 in Landkreisen, kreisangehörigen Städten und Gemeinden“ veröffentlicht. Es enthält die gemeinsam mit deren Vertretern entwickelten Lösungsansätze für die Einführung der 115 im eher ländlich geprägten Raum. Insbesondere die Umsetzung von virtuellen Servicecentern wird erstmalig ausführlich dargestellt. Bei einem virtuellen Servicecenter werden bestehende Telefonarbeitsplätze an verschiedenen Standorten miteinander vernetzt. Dies spart Investitionskosten und erhält die lokale Infrastruktur.

Die 115 ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar.

Weitere Informationen zur Einheitlichen Behördennummer 115 sowie das Handbuch „D115 in Landkreisen, kreisangehörigen Städten und Gemeinden“ finden Sie auf der Internetseite zu D115.