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Politik & Wirtschaft

Welttag gegen Rassismus / In Behörden muss ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen werden

Berlin (ots) – Anlässlich des Welttags gegen Rassismus am 21. März erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte: „Mit der Einberufung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus sowie mit dem im November 2020 beschlossenen Maßnahmenkatalog hat die Bundesregierung ein wichtiges Zeichen gesetzt: Sie hat Rassismus als Bedrohung für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt anerkannt und sich dazu bekannt, ihm aktiv zu begegnen. Bei der Umsetzung des verabschiedeten Maßnahmenkatalogs ist es allerdings entscheidend, dass ein Struktur- und Mentalitätswandel in den Behörden, insbesondere auch in Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, tatsächlich eingeleitet wird. Denn Rassismus ist ein tiefwurzelndes Problem, das sich nicht allein in individuellen Einstellungen findet, sondern gerade auch in Verfahren und Handlungsroutinen niederschlägt. Der dringend gebotene Wandel kann nur gelingen, wenn Behörden in Bund, Ländern und Kommunen sich der Tatsache stellen, dass struktureller und institutioneller Rassismus zur täglichen Realität in Deutschland gehört und dass rassistische und andere menschenverachtende Einstellungen auch in staatlichen Institutionen zu finden sind. Innerhalb der Behörden muss durch Bildungsmaßnahmen ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus geschaffen und die konkrete Bedeutung des in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verankerten Verbots rassistischer Diskriminierung vermittelt werden. Wissensvermittlung über Rassismus und Antisemitismus muss ein regelmäßiger Bestandteil von Aus- und Fortbildung in der gesamten öffentlichen Verwaltung, bei der Polizei und in der Justiz sein. Nur so können eine konsequente Strafverfolgung rassistischer, antisemitischer und rechtsextremer Straftaten gewährleistet sowie ein diskriminierungsfreier Zugang zum Recht ermöglicht werden. Diskriminierende Praktiken wie Racial Profiling, die Aufdeckung rechtsextremer Chatgruppen und handlungsorientierter Netzwerke bei Sicherheitsorganen untergraben insbesondere das Vertrauen der von Rassismus Betroffenen in staatliche Institutionen. Dieses Vertrauen gilt es wiederherzustellen.“ Weitere Informationen: Hendrik Cremer (2020): Das Verbot rassistischer Diskriminierung. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte https://ots.de/iHaS3m Rassistische Straftaten erkennen und verhandeln. Ein Reader für die Strafjustiz. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (2018) https://ots.de/PlVENE Rassismus und Menschenrechte. Materialien für die Fortbildung in der Strafjustiz. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte (2018) https://ots.de/mR8TAI Pressekontakt: Bettina Hildebrand, Pressesprecherin Telefon: 030 259 359 – 14 Mobil: 0160 966 500 83 E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de Twitter: @DIMR_Berlin Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de