Wenn der Feuerteufel sein Unwesen treibt – warum eine umfassende Versicherung so wichtig ist!
Rund um Haus- und Grundeigentum gibt es eine Vielzahl komplizierter Sachverhalte, Regelungen und Entwicklungen, die es dem Laien nicht gerade einfach machen, immer die richtige Entscheidung zu treffen. In loser Folge geben Ihnen die Fachleute von OTTO STÖBEN unter der Rubrik „Tipps vom Immobilienprofi“ Hinweise, die Ihnen helfen sollen, Fehler und Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Erklärt von Cordt Enders, Justitiar der OTTO STÖBEN-Hausverwaltung und Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht
Die OTTO STÖBEN-Hausverwaltung hat fast tagtäglich mit der Bearbeitung von Versicherungsschäden zu tun, ob durch Leitungswasser, Sturm, Brand oder andere Widrigkeiten ausgelöst.
Solche Ereignisse wie z. B. Brände unterschiedlichster Ursache in Wohnungen und Häusern können verheerende Folgen haben, nicht nur für Leib und Leben, sondern auch für die finanzielle Existenz. Dass persönliche und auch geliebte Gegenstände ein Opfer von Wasser oder Flammen werden, ist bereits schwer zu verkraften, oftmals löst sich aber der gesamte Besitz in Rauch auf – eine kaum zu ermessene Katastrophe, auch finanziell – wenn eine entsprechende Absicherung fehlt.
Das Fotoalbum der Familie, unersetzbare Erinnerungsstücke, das Kuscheltier der Kinder, all diese Dinge sind unwiederbringlich verloren. Zumindest die praktischen Gegenstände, z. B. die der Wohnungseinrichtung, können wiederbeschafft werden, wenn die nötigen finanziellen Mittel vorhanden sind.
Die Ursachen für Brände im Wohnraum sind vielfältig. Die Palette reicht von technischen Defekten über Fahrlässigkeit z. B. im Umgang mit Zigaretten, nicht abgeschalteten Herdplatten, Überlastung von Steckdosen hin zur vorsätzlichen Brandstiftung, wie im Falle des Feuerteufels, der auf dem Kieler Ostufer seit Monaten Angst und Schrecken verbreitet.
Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. (IFS) führt regelmäßige Brandursachenermittlungen durch und legt diese in der Brandursachenstatistik dar. Die relative Verteilung der Brandursachen ist demnach über die letzten Jahre relativ stabil. Auch im Jahr 2014 führt die Elektrizität mit 33 % als unrühmliche Brandursache Nummer Eins die Statistik an gefolgt von sonstigen und unbekannten Ursachen mit 21,5 %. Das menschliche Fehlverhalten belegt den dritten Platz (17 %). Durch Überhitzung entstehen 9,9 % der Brände, durch Brandstiftung immerhin noch 8,4 %, durch offenes Feuer 4 %, feuergefährliche Arbeiten 3 %, Explosionen und Selbstentzündung 2 %. Blitzschläge fallen mit nur 0,3 % zu Buche (Quelle: IFS-Schadendatenbank).
Es entstehen auch zunehmend Gefahren durch moderne Technologien, vor allem im Bereich der Energiespeicherung – Brand- und Explosionsschäden durch Akkus nehmen zu.
Selbst wenn man alle Vorsicht walten lässt, ein verheerender Brand oder (Natur-)Gewalten können jeden unverschuldet treffen. Eine umfassende Absicherung ist daher sehr wichtig.
Damit der finanzielle Schaden in Grenzen gehalten wird, sind sowohl die Hausrat- als auch die Gebäudeversicherung maßgeblich:
Die OTTO STÖBEN-Hausverwaltung verlangt von jedem Mieter den Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung vor Abschluss des Mietvertrages. Bei Selbstverschulden eines Brandes durch den Mieter entstehen schnell Gesamtschäden in bis zu siebenstelliger Höhe, für die er dann allein haftbar ist. „Zusätzlich empfehlen wir unseren Mietern, auch den Hausrat zu versichern“, so Cord Enders.
Die Hausratversicherung deckt alle Schäden am „beweglichen“ Inventar ab. Hierzu gehören u. a. Laminat, Parkett, Fliesen und sonstige Bodenbeläge. Hierbei ist es bei der Abwicklung des Schadens sehr hilfreich, wenn man eine vollständige Inventarliste vorlegen kann und auch Belege aufbewahrt.
Für Eigentümer ist eine Gebäudeversicherung unabdingbar, da Schäden am Gebäude ebenfalls in die Zigtausende gehen können. Hier können auch Elementarschäden mitversichert werden. Nach den starken Stürmen der letzten Zeit waren einige Hausbesitzer positiv überrascht, dass Ihre Versicherung auch Baumschäden regulierte. Selbst wenn ein umgestürzter Baum keinen weiteren Schaden angerichtet hat, so ist die Entsorgung recht kostenintensiv. Zusätzlich zu erwähnen ist noch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die für Eigentümer von vermieteten Immobilien und unbebauten Grundstücken notwendig ist.
Deswegen raten die Fachleute der OTTO STÖBEN-Hausverwaltung: Verhalten Sie sich umsichtig im Umgang mit elektrischen Geräten, sorgen Sie für regelmäßige Kontrollen und Wartung aller elektronischen Geräte sowie der Wasserleitungen/-rohre und prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz, erstellen Sie eine vollständige Liste Ihres Inventars, bewahren Sie die entsprechenden Belege auf, damit Sie für den unvorhergesehenen Fall der Fälle ausreichend abgesichert sind und sich zumindest der finanzielle Schaden in Grenzen hält.