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Politik & Wirtschaft

Wenn Rohre streiken: Was Hauseigentümer wissen müssen

road-works-820562_1280Wenn Rohre streiken: Was Hauseigentümer über Grundstücksentwässerungsanlagen wissen müssen – Auf jedem Grundstück, das an das öffentliche Abwassersystem angeschlossen ist, befinden sich Schächte und Entwässerungsleitungen, um Schmutz- und Regenwasser abzuleiten. Eigentümer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Rohrleitungen intakt bleiben, um die ordnungsgemäße Entwässerung zu gewährleisten. Doch was tun, wenn beispielsweise durch Wurzeln oder sonstige Fremdkörper Abwasser nicht mehr abläuft, wer trägt die Kosten für vorbeugende Maßnahmen und wie lassen sich unumgängliche Sanierungsarbeiten günstiger gestalten? Dieser Ratgeber bringt Antworten und informiert über Pflichten, die mit Eigentum einhergehen.

texture-1488705_1280Verstopfungen: Richtig handeln

Wenn Regenwasser oder Schmutzwasser nicht mehr abfließen, ist das Ärgernis groß. Die richtige Vorgehensweise sollte dann jedem Grundstückseigentümer bekannt sein. Da meist Verstopfungen schuld an den Problemen sind, gilt es im ersten Schritt die Revisionsschächte an der Grenze des Grundstücks zu prüfen. Sollte dieser Schacht leer sein, ist die Ursache höchstwahrscheinlich innerhalb der privaten Leitungen zu finden. Hier trägt der Grundstückseigentümer selbst die Verantwortung und muss die Kosten für die Rohrreinigung tragen. Der Grund: In der Hansestadt Lübeck endet das öffentliche Kanalsystem auf der Grundstücksgrenze. Ab diesem Übergabepunkt tragen die Eigentümer die Verantwortung für alle Schächte und Leitungen innerhalb ihres Geländes. Um zu vermeiden, dass die Verstopfung eine kostenintensivere Sanierung nach sich zieht, sollte ein Fachmann hinzugezogen werden. Profis setzen dabei spezielle Schleuder- oder Fräsköpfe ein, um Rohre von Verschmutzungen zu befreien. Selbst Hartnäckiges hat keine Chance. „Die elektromechanische Rohrreinigung zum Beispiel beseitigt problemlos Fremdkörper, Wurzeleinwüchse oder harte Ablagerungen, auch Kalkplatten und Inkrustierungen“, so die Rohrexperten online in der Leistungsübersicht zum Einzugsgebiet Lübeck. Derartige Betriebe verfügen über das nötige Know-how und die technische Ausrüstung, um selbst akute Störungen im Rohrsystem schnell zu beseitigen. Bei Schäden an Abwasserleitungen sollte die Gebäudeversicherung in Kenntnis gesetzt werden. Möglicherweise ist der Schaden versichert.

Wird bei der Kontrolle des Revisionsschachtes festgestellt, dass dieser ebenfalls vollgelaufen ist, könnte die Ursache stattdessen im öffentlichen Rohrsystem liegen. Ansprechpartner sind dann die Entsorgungsbetriebe Lübeck, welche dann auch die Kosten übernehmen. Nach Benachrichtigung wird ein Spülwagen an die entsprechende Adresse entsandt, um das Rohrproblem zu lösen. Unter folgenden Rufnummern sind die Lübecker Entsorgungsbetriebe erreichbar:

Zu den regulären Geschäftszeiten

Mo-Do zwischen 8 und 17 Uhr

Freitags zwischen 8 und 16 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten
0451 / 707600 0151 / 40666333

 

Pflichten für Eigentümer: Die Dichtheitsprüfung

Jeder Eigentümer eines Grundstücks ist per Gesetz verpflichtet in regelmäßigen Abständen Schächte und Entwässerungsleitungen auf seinem Grundstück überprüfen zu lassen. Gegenstand dieser, laut §18b Wasserhaushaltsgesetz bundesweit geltenden Vorschrift ist die Kontrolle von Dichtheit und Zustand der Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Lübecker Entsorgungsbetriebe schreiben dazu online: Für Anlagen zur Ableitung von häuslichem Abwasser ist dieser Dichtheitsnachweis bis zum 31.12.2025 zu führen, wenn noch keine Erstprüfung durchgeführt wurde oder die letzte Prüfung ab diesem Zeitpunkt länger als 20 Jahre zurück liegt.“

Warum die Dichtheitsprüfung Pflicht ist, lässt sich einfach erklären: Abwasserleitungen müssen täglich hohen Strapazen standhalten. Ähnlich wie Gebäude, altern diese Leitungen und können durch die Belastung sowie äußere Einflüsse Schaden nehmen. Um zu verhindern, dass das öffentliche Kanalsystem aufgrund von Defekten zusammenbricht oder die Kläranlagen beeinträchtigt werden, ist es elementar, dass sämtliche Rohre regelmäßig unter Kontrolle stehen. Schließlich muss allein in Lübeck das Abwasser von über 210.000 Einwohnern abgeleitet werden. Täglich muss das Leitungsnetz Wasser von rund 120.000 Haushalten aufnehmen. Das Ausmaß von schadhaften Abschnitten kann verheerend und überaus kostspielig werden. Eigentümer, die ihrer Pflicht zur Dichtheitsprüfung nicht nachkommen und aufgrund dessen Folgeschäden zu verantworten haben, tragen die Kosten für die Instandsetzung der Abwassersysteme.

Fakten zur Dichtheitsprüfung:

  • Verfahren: Private Leitungen, zum Abführen von Abwasser können entweder mit einer optischen Inspektion oder mit Hilfe von Wasser oder Luft über eine Druckprüfung auf Dichtheit überprüft werden.
  • Pflicht: Eine Dichtheitsprüfung muss bis spätestens 31. Dezember 2025 erfolgt sein. Aber auch bei Sanierungen oder Umbauten von Gebäuden ist dies Pflicht. Gleiches gilt für Grundstücksentwässerungsanlagen, die erweitert oder verändert werden.
  • Betriebe: Die Dichtheitsprüfung darf ausschließlich von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden, um den Qualitätsstandard zu sichern. Nur sachkundige Profis können die nötigen Nachweise ausstellen, die von der Stadt anerkannt werden.

Kosten senken

Um die Kosten der Dichtheitsprüfung möglichst gering zu halten, können Eigentümer einiges tun. Beispielsweise sollten Schächte und Rohrleitungen frei gelegt werden, damit die Facharbeiter umgehend mit ihrer eigentlichen Tätigkeit beginnen können. Um die Kosten insgesamt zu reduzieren, kann es sich lohnen auch Nachbarn über das Vorhaben der Dichtheitsprüfung zu informieren. Möglicherweise lassen sich die Maßnahmen an mehreren Grundstücken gleichzeitig ausführen. Das spart Anfahrtskosten und Zeit.

Weitere Tipps und Wissenswertes rund um die Dichtheitsprüfung hat das unabhängige Informationsportal für Betroffene in Schleswig-Holstein zusammengefasst.

Foto Straßenarbeiten: NGi bei pixabay.com

Foto Schacht: PIRO4D bei pixabay.com