Wenn wir Schleswig-Holstein für die Zukunft fit machen wollen, müssen wir Veränderungen zulassen
Die CDU hat in der vergangenen Landtagstagung von der Landesregierung einen Raumordnungsbericht für diese Tagung angefordert. Der Schwerpunkt sollte auf dem zentralörtlichen System liegen. Nun liegt er vor und er führt aus, dass die Landesregierung aktuell keine Veränderungen am zentralörtlichen System vornehmen wird. Die Betonung liegt auf dem Wort „aktuell“.
Denn wir befinden uns mitten im Prozess der Neustrukturierung im Bereich der Landesplanung. Seit Anfang 2014 gilt das Landesplanungsgesetz, in dem das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz aufgegangen ist. Im Landesplanungsgesetz werden die Planungsräume festgelegt, es sind jetzt drei statt fünf, und es regelt unter anderem die Einstufung der zentralen Orte.
Im Berichtsantrag fordern Sie und Ihre Fraktion, Frau Nicolaisen, dass der Raumordnungsbericht „insbesondere auf eventuell erforderliche Änderungen im Zetralörtlichen System“ eingehen soll.
Ich vermute, dass Sie diesen Auftrag an die Landesregierung deswegen so formuliert haben, weil im Zuge der FAG-Reform viele ländliche Zentralorte in Zukunft weniger Geld bekommen sollen als nach alter Gesetzeslage.
Es wurde gutachterlich ermittelt, dass viele ländliche Zentralorte weniger Geld für übergemeindliche Aufgaben ausgeben als nicht zentrale Orte. Das ist ein Hinweis darauf, dass einerseits zu viele Orte als ländliche Zentralorte eingestuft sind und/oder dass es faktische Zentralorte gibt, die eine entsprechende Funktion erfüllen, ohne als solche eingestuft zu sein.
Eine isolierte Betrachtung der ländlichen Zentralorte würde zu noch geringeren Schlüsselzuweisungen führen. Sie profitieren aber davon, dass sie sich bei der Ermittlung der Teilschlüsselmassen in einer Kategorie mit den Stadtrandkernen II. Ordnung befinden, die die Zuschussbedarfe der Teilschlüsselmasse erhöhen.
Die vertiefte Debatte zum Thema FAG werden wir nach der Sommerpause führen und dort erwarte ich auch von der Opposition sachorientierte und konstruktive Beiträge.
Der Raumordnungsbericht und die Landesplanung beschäftigen sich nicht mit der finanziellen Ausstattung, sondern mit den Aufgaben bzw. mit der Einstufung zentraler Orte.
Und bei der Einstufung legt die Landesregierung im Bericht dar, dass es im Moment weder erforderlich ist einzelne zentrale Orte oder Stadtrandkerne höher einzustufen, noch sie herabzustufen. Sie sieht auch kein Erfordernis weitere Gemeinden als neue ländliche Zentralorte aufzunehmen.
Deshalb ist es folgerichtig, dass die Landesregierung die bestehende Verordnung zum Zentralörtlichen System, die am 30. September 2014 außer Kraft tritt, um fünf Jahre verlängern wird.
Da wir uns aber in einem Entwicklungsprozess befinden, sind Anpassungen nicht ausgeschlossen. Die Einwohnerzahl wird in vielen Kommunen sinken. Da ist es zwingend erforderlich, die Kriterien für die Einstufung zu überdenken. Eine weitere Überlegung ist, dass noch mehr Gemeinden als bisher gemeinsam mit einer anderen Gemeinde zentralörtliche Versorgungsfunktionen übernehmen könnten.
In Zeiten des demografischen Wandels wird es immer wichtiger die bestehenden Strukturen zu hinterfragen und zu prüfen, ob Aufgaben nicht konzentriert oder gemeinsam bewältigt werden können.
Derzeit läuft auf Bundesebene ein Forschungsprojekt zur Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Konzepts in Deutschland. Es wird eine Bestandsaufnahme der ganz unterschiedlichen Systeme enthalten und auch Empfehlungen abgeben. Die Ergebnisse des Gutachtens sollten auf jeden Fall in eventuelle Änderungen einbezogen werden. Raumordnung umfasst mehr als nur das Kategorisieren von Gebieten. In der Landesplanung geht es darum, Standards zu definieren, die Nachhaltigkeit im Blick zu haben und die ökologische Wertigkeit und alle Aspekte einzubeziehen, die eine hohe Lebensqualität erhalten.
Schleswig-Holstein befindet sich, wie gesagt, in der Umstrukturierung. Zurzeit wird die Landesentwicklungsstrategie 2030 entwickelt. Sie soll der erste Teil des Landesentwicklungsplans werden. Sie umreißt die großen Herausforderungen wie den demografischen Wandel, sowie die grundsätzliche Stoßrichtung, in die wir uns bewegen wollen und sie soll konkrete Projekte benennen.
Die Landesentwicklungsstrategie befindet sich noch in der Entwicklung. Es findet eine breite Beteiligung der BürgerInnen statt und die Staatskanzlei steht im Austausch mit den Fachabgeordneten aller Fraktionen.
Im zweiten Teil des Landesentwicklungsplans werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung verankert. Sie bilden die Grundlage der Regionalpläne, die 2016 folgen sollen.
Der vorgelegte Raumordnungsbericht gibt einen Überblick über den aktuellen Verfahrensstand. Mittelfristig müssen wir eine ehrliche Bilanz über die Einstufung und Aufgabenerfüllung der ländlichen Zentralorte ziehen. Demografischer Wandel, sich verändernde Lebens- und Arbeitsbedingungen und veränderte Mobilität sind einige Themen, auf die wir neue Antworten finden müssen. Wenn wir Schleswig-Holstein für die Zukunft fit machen wollen, müssen wir Veränderungen zulassen.