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Politik & Wirtschaft

Wichtiges Zeichen an Betroffene von SED-Unrecht

Foto: Deutscher Bundestag · Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags bei der einstimmigen Verabschiedung der verbesserten Rehabilitierungsregelungen für Betroffene von SED-Unrecht. Der Landesbeauftragte für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur Burkhard Bley würdigte die am 30. Januar 2025 vom Bundestag einstimmig verabschiedeten verbesserten rechtlichen Regelungen für Betroffene von SED-Unrecht, die am 1. Juli 2025 in Kraft treten sowie die Entschließung für die Betroffenen von Zwangsdoping.„Für Betroffene von SED-Unrecht ist das gestern im Bundestag verabschiedete Gesetzespaket ein ganz wichtiges Zeichen im Jahr 35 der deutschen Einheit. Die Betroffenen haben zur Einheit Deutschlands in Recht und Freiheit beigetragen mit ihrem Widerstand. Dabei haben sie Repressionen erlitten, unter deren Folgen sie heute noch leiden.

Nun werden Leistungen erhöht und dynamisiert und Zugänge erleichtert. Die Besondere Zuwendung wird zu einer echten Ehrenpension, weil sie nicht mehr nur nach Bedürftigkeit gewährt wird. Das Schicksal der Zwangsausgesiedelten wird mit einer Einmalzahlung in Höhe von 7.500 Euro anerkannt. Geregelt wurde das Zweitantragsrecht bei der strafrechtlichen Rehabilitierung.

Das ist wichtig für Betroffene von Einweisungen zur Umerziehung in Spezialheimen wie Jugendwerkhöfen, deren Anträge bis 2019 abgelehnt wurden. Eine deutliche Vereinfachung und Entbürokratisierung erwarte ich auch bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden“, sagte Burkhard Bley, Landesbeauftragter für MV für die Aufarbeitung der SED-Diktatur.

„Bitter ist für die DDR-Sportgeschädigten, denen seit März durch das Bundesverwaltungsgericht der Weg zu Anerkennung und Milderung der Folgen versperrt wurde, dass für sie heute noch kein Ausgleich geregelt wurde. Die Entschließung des Bundestags lässt hoffen, dass wir zeitnah eine dauerhafte Lösung für die Betroffenen von Zwangsdoping erreichen können. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen“, so Bley.

„Die Bürgerberatung beim Landesbeauftragten für MV steht den Betroffenen als einzige professionelle Beratungsstelle des Landes zu Rehabilitierungsfragen selbstverständlich auch schon vor Inkrafttreten der Regelungen zur Jahresmitte zur Verfügung“, betonte der Landesbeauftragte für MV.