Wie man mit ausgesetzten Tieren richtig umgeht
Die Sommerzeit naht – und damit auch der jährliche Familienurlaub. Doch leider ist dieser Teil des Jahres auch immer mit dem vermehrten Aussetzen von Hunden, Katzen und vielen weiteren exotischen Haustieren verbunden. Zwischen Ende Juni und Mitte September werden in der Regel die meisten Tiere ausgesetzt: Alleine im Juli 2014 wurden in Lübeck 70 Katzen gefunden und ins Tierheim gebracht. Doch was gilt es zu beachten, wenn man ein ausgesetztes Tier auf einem Parkplatz oder im Wald findet?
Ist das Tier tatsächlich ausgesetzt?
Bevor man voreilige Schlüsse zieht, sollte man sich das Tier genauer ansehen. Wirkt es orientierungslos und ängstlich? Ein fehlendes Halsband oder eine Steuermarke sind Hinweise auf einen ausgesetzten Hund. Katzen tragen oft keine Halsbänder und kommen bei ihren Streifzügen weit herum, haben aber dennoch einen Besitzer. Findet man Katzen in Karton-Boxen oder anderen Transport-Behältnissen an abgelegenen Orten, sind sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgesetzt worden und benötigen (je nach Zustand) ärztliche Hilfe.
(Vorübergehendes) Aufnehmen des Fundtiers
Nachdem ein Tierarzt das Tier untersucht hat, die zuständigen Behörden informiert wurden und man einige Fundmeldungen geschaltet hat, kann man sich vorläufig um das Tier kümmern. Ist es das erste Tier im Haushalt, sollte sich der Finder gut überlegen, ob er den finanziellen und zeitlichen Aufwand stemmen kann. Zu den ersten Anschaffungen sollten zum einen eine Transportbox, ein Halsband mit Leine (für Hunde), ein Schlafplatz, Futter nd Spielzeug gehören – das ist die Grundausstattung. Benötigt der neue Haustierbesitzer Beratung, findet er diese im Tierheim oder im Fachhandel für Tierbedarf. Um ein Geschäft in der Nähe ausfindig zu machen, kann man den Filial-Finder auf futterhaus.de nutzen. Der Spezialist im Heimtiersektor ist viermal in und um Lübeck vertreten: Hier geht’s zur Website.
Das Fundrecht (§965 BGB) für Haustiere
Es ist gesetzlich verboten, ein gefundenes Tier einfach mit nach Hause zu nehmen und zu behalten, selbst wenn es eindeutig ausgesetzt wurde. Stattdessen muss der Finder die nächste Polizeidienststelle oder das zuständige Tierheim informieren. Zwar sind Tierheime dazu verpflichtet, gefundene Tiere unterzubringen, doch vor allem im Sommer sind viele von ihnen überfüllt. Bei Zustimmung der Behörden darf der Finder das Tier jedoch bei sich aufnehmen, bis sich der ursprüngliche Besitzer meldet. Auch wenn der Besitzer das Tier ausgesetzt hat, bleibt er der offizielle Eigentümer bis nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist.
Bild: © iStock.com/ugur atila