Wie viele Überwachungskameras gibt es im Wald? Piraten fordern Einschreiten der Landesregierung in Schleswig-Holstein
Foto: Wikipedia – Nach der Veröffentlichung der Standorte von 600 Überwachungskameras, die
das Land überall in Schleswig-Holstein betreibt [1], hat die
Piratenfraktion im Kieler Landtag mittels einer kleinen Anfrage nach
Wildkameras gefragt. Wildkameras werden von Jägern in ganz
Schleswig-Holstein zur Überwachung sowie zur Kontrolle des Wildbestandes
verwendet. Tatsächlich hat die Landesregierung nicht die geringste
Ahnung, wie viele Kameras in den Wäldern Schleswig-Holsteins aufgestellt
sind. Niemand kann also mit Sicherheit sagen, wie viele Kameraobjektive
nur die Futterstellen von Tieren ins Visier nehmen, und wie viele
Kameras – sozusagen als Kollateralschaden – auch Spaziergänger und
Waldbesucher überwachen. Der Umweltminister sagt den PIRATEN nun
immerhin zu, die Entfernung solcher Kameras aus unseren Wäldern prüfen
zu wollen.
„Zurecht sind viele Bürger betroffen bei dem Gedanken, dass
Unterhaltungen beim Pilze sammeln, ein romantisches Rendezvous oder der
spontane Drang zur Notdurftverrichtung in ungenannter Öffentlichkeit
stattfindet. Dabei ist der Wald nicht nur ein Ort der Erholung, sondern
rein rechtlich gesehen ein öffentlicher Raum und unterliegt damit
eindeutig dem Bundesdatenschutzgesetz. Im Saarland wie auch in Hessen
haben die Landesdatenschutzbeauftragten daraus Konsequenzen gezogen und
die Überwachung nichts ahnender Spaziergänger durch illegal aufgestellte
Wildkameras unter Strafe gestellt. In diesen Bundesländern werden Jäger
notfalls mit saftigen Bußgeldern belegt, während sich das Land
Schleswig-Holstein bisher nicht einmal zu einer Meldepflicht für
Wildkameras durchringen kann“, kritisiert Sven Stückelschweiger,
Vorsitzender der Piratenpartei im Landesverband Schleswig-Holstein [2a,b].
Der Landtagsabgeordnete und Datenschutzexperte Dr. Patrick Breyer
betont: „Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum (ULD) hat schon im
letzten Jahr klargestellt, dass der Einsatz von Wildkameras in
öffentlich zugänglichen Wäldern grundsätzlich unzulässig ist [3]. Die
Landesregierung und die Förster müssen das jetzt endlich auch umsetzen.
Wir brauchen eine Dienstanweisung zur Entfernung sämtlicher Wildkameras
aus unseren Wäldern, die nicht genehmigten wissenschaftlichen Zwecken
dienen. Wir PIRATEN wollen einen Erholungswald, keinen Kamerawald.“
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[Quellen]
[1] Kamerakarte Nord: http://www.kamerakarte-nord.de
[2a] Handhabe im Saarland:
http://www.datenschutz.rlp.de/de/presseartikel.php?pm=pm2013101601
[2b] Handhabe in Hessen:
http://www.datenschutz.hessen.de/tb41k04.htm#entry3827
[3] https://www.datenschutzzentrum.de/video/20130603-wildkameras.html