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Politik & Wirtschaft

Winkelmeier-Becker/Müller: Bundeskabinett beschließt Ausweitung der Adoption von Stiefkindern

Berlin (ots) – Kindeswohl muss weiter im Zentrum stehen Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Ausweitung der Stiefkindadoptionen verabschiedet. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter für das Familienrecht, Axel Müller: Winkelmeier-Becker: „Das Bundesverfassungsgericht hatte im Frühjahr den klaren Auftrag an den Gesetzgeber formuliert, die Stiefkindadoption nicht länger Ehepaaren vorzubehalten. Das Bundeskabinett hat mit seinem heutigen Beschluss den Weg für die parlamentarischen Beratungen dazu frei gemacht. Wie im Adoptionsrecht insgesamt muss auch bei der Ausweitung der Stiefkindadoption auf nichteheliche Familien das Kindeswohl der entscheidende Aspekt sein. Deshalb soll zukünftig nicht mehr entscheidend sein, ob die Eltern einen Trauschein haben oder nicht. Zur Wahrung des Kindeswohls ist es dennoch erforderlich, die richtigen Kriterien für die Verfestigung und die Dauerhaftigkeit der nichtehelichen Partnerschaften zu finden. Eine Adoption ist für das Kind ein einschneidendes Lebensereignis und macht nur dann Sinn, wenn man davon ausgehen kann, dass die Partnerschaft dauerhaft tragfähig ist. Deshalb müssen – auch ohne Ehe – hohe Anforderungen an die Beziehung zwischen dem biologischen Elternteil und dem neuen Partner/der neuen Partnerin gestellt werden. Dazu gehört unverzichtbar ein mehrjähriges Zusammenleben und die Erwartung, dass die Beziehung auch dauerhaft hält. Eine Selbstverständlichkeit sollte sein, dass die Ehe eines Partners mit einem Dritten das Vorliegen einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausschließt. Dieses Mindestmaß an Sicherheit für den Bestand seiner Familie muss der Gesetzgeber dem Kind gewähren.“ Müller: „Die Lebenswirklichkeit zeigt, dass das Institut der Ehe keine höhere Sicherheit bietet als eine verfestigte Lebensgemeinschaft, die den neuen rechtlichen Kriterien für eine Stiefkindadoption entspricht. Insofern ist es konsequent zu regeln, dass die Annahme von Kindern des nichtehelichen Partners künftig möglich ist, wenn zwei Personen in einer verfestigten Lebensgemeinschaft und in einem gemeinsamen Haushalt leben. Der Wunsch der Stiefkindadoption kann gerade Ausdruck dafür sein, dass die Beziehung der Partner auch Bestand hat oder zumindest auf Dauer darauf ausgerichtet ist. Die Wahl der Kriterien für die Verfestigung der Lebensgemeinschaft ist mit Bedacht gewählt und angemessen. Das Zusammenleben der nunmehr nicht zwingend verheirateten Partner ist auf die Zukunft gerichtet. Darin wird deutlich, dass die Eheähnlichkeit der Elternbeziehung als positiver Stabilitätsindikator auch für Stiefkindadoptionen Hauptorientierung ist.“ Hintergrund: Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 26. März 2019 den generellen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet hat, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen (1 BvR 673/17), hat das Bundeskabinett heute einen entsprechenden Gesetzesentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) verabschiedet. Pressekontakt: CDU/CSU – Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: pressestelle@cducsu.de Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

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