Wir freuen uns, dass wir uns im Land fraktionsübergreifend einig sind, dass die doppelte Staatsbürgerschaft besser heute als morgen kommt
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren
Ich muss bekennen, dass auch ich enttäuscht bin. Enttäuscht vom Koalitionsvertrag der Großen Koalition, der nun doch nicht die doppelte Staatsbürgerschaft enthält, wie Sigmar Gabriel vor der Bundestagswahl versprochen hatte. Es wäre schön gewesen, wenn sich die Bundesregierung klar und deutlich dazu bekannt hätte, dass alle EinwandererInnen hier willkommen sind! Dass es keine EinwandererInnen 1. und 2. Klasse gibt, von denen die einen eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten dürfen und die anderen aufgrund fadenscheiniger Argumente dies nicht dürfen.
Es hat in den Koalitionsverhandlungen nur zu einem Kompromiss mit der CDU gereicht, quasi zur Minimallösung: Eine Abschaffung des Optionsverfahrens für die Kinder, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Man muss wohl anerkennen: Immerhin! Die Optionsregelung war von so unvertretbarer Härte, dass es sogar die CDU irgendwann eingesehen hat.
Es bleiben zahlreiche Menschen, von denen gerne Steuern genommen werden, aber die volle Gleichberechtigung vorenthalten wird. Das hat zur Folge, dass es zwei unterschiedliche Rechtslagen in einer Familie geben kann, das ist doch absurd!
Zahlreiche Eltern leben seit 20 oder 30 Jahren in Deutschland und ihnen wird dennoch abgesprochen, sich hier richtig integriert zu haben und zwei Staatsbürgerschaften ertragen zu können. Dabei sind es gerade die Eltern, die die Kinder groß gezogen haben, denen jetzt großzügig die doppelte Staatsbürgerschaft gewährt wird. Es ist höchste Zeit, den falschen Gedanken aufzugeben, dass sich so richtig deutsch nur die Menschen fühlen können, die hier geboren sind.
Genauso enttäuscht wie über den Koalitionsvertrag bin ich über die Ablehnung des Grünen Antrags durch die Große Koalition letzte Woche im Bundestag. Ich verstehe nicht, warum dieser Antrag abgelehnt wurde.
Ich zitiere den Antragstext: „Über alle politischen Lagergrenzen hinweg besteht inzwischen Einigkeit, dass sich der Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht nicht bewährt hat und so schnell wie möglich abgeschafft werden soll. Bis zur Umsetzung einer gesetzlichen Neuregelung sind junge Menschen aber weiter mit dem Optionszwang konfrontiert. In der Anwendung des derzeit noch geltenden Rechts ist daher soweit möglich dafür Sorge zu tragen, dass optionspflichtigen jungen Menschen ab sofort der Verlust einer Staatsangehörigkeit erspart bleibt.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, bei den Ländern darauf hinzuwirken, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr dadurch verloren geht, dass den Betroffenen eine Beibehaltungsgenehmigung vorenthalten wird […].“
Der Vollständigkeit halber muss ich dazusagen, dass nicht alle aus der SPD-Fraktion gegen den Antrag gestimmt haben. Trotzdem war die Mehrheit der Großen Koalition dagegen und ich kann wirklich nicht den Grund erkennen. Es ist doch das Mindeste, dass keiner der jungen Menschen die zweite Staatsbürgerschaft abgeben muss, oder sogar aus der deutschen zwangsausgebürgert wird, solange der Gesetzentwurf nicht vorliegt, der den Beschluss des Koalitionsvertrags umsetzt.
Den Vorgang der Zwangsausbürgerung halte ich mit Verlaub immer noch verfassungsrechtlich für fragwürdig und integrationspolitisch für unsäglich!
Die Ablehnung des Antrags ist auch das falsche Signal an die Länder. Es ist nicht hinzunehmen, dass auch nur noch eine einzige deutsche Staatsbürgerschaft den Optionspflichtigen entzogen wird.
Statt einen vernünftigen Antrag der Opposition im Bundestag anzunehmen, spielt die GroKo das alte Spiel: „Opposition ist doof, selbst, wenn sie das Gleiche will wie wir.“ Das ist ein Spiel zu Lasten der Betroffenen. Es ist bedauerlich, dass nicht die generelle Mehrstaatlichkeit beschlossen wurde. Nun müssen wir alles tun, damit wenigstens denen, die bisher optionspflichtig waren, schnellstmöglich die Möglichkeit für die doppelte Staatsbürgerschaft eingeräumt wird und bis dahin niemand die deutsche oder die zweite Staatsbürgerschaft unfreiwillig verliert.
Der Innenminister hat im Innenausschuss ausführlich erläutert, warum der von den Piraten geforderte Weg rechtlich nicht zulässig ist, deshalb lehnen wir ihren Antrag ab, auch wenn wir ihm in der Sache zustimmen. Deshalb müssen wir die Landesregierung nicht entsprechend auffordern. Wir freuen uns aber, dass wir im Land fraktionsübergreifend in dem Ziel einig sind, dass die doppelte Staatsbürgerschaft besser heute als morgen kommt.