Wird das Europäische Parlament irregeführt?
Im Europäischen Parlament liegt eine von Tiziano Motti und Anna Záborská angefertigte »Schriftliche Erklärung« [1] zur Unterstützung durch die Abgeordneten aus. Diese fordert die »Schaffung eines europäischen Frühwarnsystems gegen Pädophilie und sexuelle Belästigung«. Auf den ersten Blick ist dies nach Meinung der Piratenpartei Deutschland ein löbliches Unterfangen. Erst auf den zweiten Blick wird deutlich, was wirklich dahintersteckt.Die Erklärung »fordert Rat und Kommission auf, die Richtlinie 2006/24/EG umzusetzen und ihren Anwendungsbereich auf Suchmaschinen auszudehnen, um schnell und wirksam gegen Kinderpornographie und sexuelle Belästigung im Internet vorgehen zu können.«
»Die beiden konservativen Abgeordneten haben es durch die geschickte Formulierung geschafft, ihre wahre Absicht zu verschleiern. Eine Ausdehnung der Richtlinie würde eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung bedeuten«, kritisiert Daniel Flachshaar, Bundesvorstandsmitglied der Piratenpartei Deutschland. »Die Erklärung würde einer Vorratsdatenspeicherung in allen Mitgliedsstaaten der EU sogar nochmals Nachdruck verleihen.«
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland am 2. März 2010 in großen Teilen für verfassungswidrig erklärt. Eine Umsetzung der »Schriftlichen Erklärung« von Tiziano Motti und Anna Záborská verstieße in Deutschland gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes.
»Herr Motti und Frau Záborská wollen die demokratisch-freiheitlichen Grundwerte unserer Gesellschaft einschränken«, so Flachshaar weiter. »Ob in Deutschland oder anderen europäischen Staaten – es ist immer wieder das gleiche Spiel: Politiker versuchen, den wichtigen und richtigen Kampf gegen den sexuellen Missbrauch Minderjähriger zum Aufbau von Überwachungsstaaten einzusetzen. Die Möglichkeiten, mit denen wirklich effektiv etwas gegen derartige Verbrechen getan werden könnte, werden stattdessen weiter vernachlässigt.«
Die Piratenpartei Deutschland hofft, dass sich die Abgeordneten des Europaparlaments nicht durch den Wortlaut der Erklärung in die Irre führen lassen. Es geht darin nicht um den Schutz und die Belange von Kindern, sondern darum, undemokratische politische Ziele durchzusetzen.
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Quelle:
[1] »Schriftliche Erklärung«: http://smile29.eu/doc/DS29_DE.pdf