Wirtschaftspolitik: Johannes Callsen: Neue Vergabe-Wertgrenzen sichern schnelle Auftragsvergabe beim Konjunkturprogramm
„Mit der Liberalisierung der Wertgrenzen bei öffentlichen Aufträgen ist die Grundlage dafür geschaffen, dass Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Konjunkturprogrammes in Schleswig-Holstein schnell begonnen werden können und Vergabeverfahren wirksam verkürzt werden“.Mit diesen Worten begrüßte der
wirtschaftspolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion, Johannes Callsen, die jetzt vom Wirtschaftsministerium veröffentlichten neuen Vergabe-Wertgrenzen. Damit nutze auch Schleswig-Holstein den durch den Bund eröffneten Spielraum für beschleunigte Verfahren bei öffentlichen Aufträgen, um die zusätzlichen Finanzmittel zügig zum Ausbau der Infrastruktur einzusetzen. „Das stärkt den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein und sichert schnelle Aufträge für das Handwerk im Land“, so Johannes Callsen.
Das Wirtschaftsministerium hatte durch eine Veränderung der Vergabeordnung die Wertgrenzen für öffentliche Vergaben deutlich angehoben.
Bauleistungen können ab sofort bis zu einem Auftragswert von 1 Mio. Euro (bisher 200.000 Euro) durch beschränkte Ausschreibung ohne Durchführung eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs vergeben werden, eine freihändige Vergabe ist zulässig unterhalb eines Auftragswertes von 100.000 Euro (bisher 30.000 Euro).
Mit Blick auf Sorgen des Handwerks, dass nach den Vorgaben des Bundes nur solche Betriebe an Ausschreibungen teilnehmen dürften, die sich dem Präqualifikationsverfahren angeschlossen haben, sagte Johannes Callsen: „Angesichts der äußerst geringen Zahl von schleswig-holsteinischen Unternehmen, die über das kostenintensive Präqualifikationsverfahren allgemein ihre Eignung zur Übernahme öffentlicher Aufträge nachweisen, wäre eine solche Bindung eine Benachteiligung der vielen kleinen und mittlelständischen Handwerksbetriebe in Schleswig-Holstein. Wir sind uns mit dem Wirtschaftsministerium einig, dass wir mit dem Konjunkturprogramm eine Breitenwirkung in der Wirtschaft erzielen wollen und das Präqualifikationsverfahren daher keine Voraussetzung für Aufträge aus dem Konjunkturprogramm sein soll“, so Johannes Callsen.