Wohngebäudeversicherung: nach dem Umbau Versicherungsschutz prüfen (FOTO)
München (ots) – – Durch Sanierungsmaßnahmen bis zu 60 Prozent des Versicherungsbeitrags sparen – Bei Umbaumaßnahmen Versicherungsschutz anpassen und Unterversicherung vermeiden – CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Wohngebäudeversicherung München (ots) – Aufgrund der Corona-Pandemie haben die Menschen im vergangenen Jahr deutlich mehr Zeit im eigenen Zuhause verbracht. „Viele Eigenheimbesitzer*innen haben die Corona-Pandemie zum Anlass genommen, Umbauprojekte an und in ihrer Immobilie in Angriff zu nehmen“, sagt André Boudon, Geschäftsführer Wohngebäudeversicherung bei CHECK24. „Bauliche Maßnahmen sollten dem Wohngebäudeversicherer unbedingt mitgeteilt werden. Das ist aus zwei Gründen wichtig: Für Sanierungsmaßnahmen erhalten Versicherte häufig Rabatte, außerdem verhindern sie eine Unterversicherung.“ Durch Sanierungsmaßnahmen bis zu 60 Prozent des Versicherungsbeitrags sparen Sanierungsmaßnahmen (https://www.check24.de/wohngebaeudeversicherung/kosten-kernsanierung/) – z. B. eine neue Dachbedeckung oder Heizungsanlage – senken nicht nur Energiekosten, sie können sich auch positiv auf den Versicherungsbeitrag auswirken. Geben Verbraucher*innen die Arbeiten bei ihrer Wohngebäudeversicherung an, profitieren sie häufig von attraktiven Rabatten. In einer Beispielberechnung sparen Versicherte sogar deutlich mehr als die Hälfte des Jahresbeitrags ihrer Wohngebäudepolice – im günstigsten Tarif zahlen sie statt 235 Euro jährlich nach einer Kernsanierung nur noch 94 Euro. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Versicherer Sanierungsnachlässe gewährt, ist in den Versicherungsbedingungen aufgeführt. Nach baulichen Maßnahmen Versicherungsschutz prüfen und Unterversicherung vermeiden Nach baulichen Veränderungen sollten Verbraucher*innen den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung prüfen. Wurde z. B. zusätzliche Wohnfläche durch den Anbau eines Wintergartens geschaffen oder wurden die Bäder erneuert, dann sollte dies unbedingt bei den Angaben zur Versicherung berücksichtigt werden. An- und Umbauarbeiten sollten in jedem Fall gemeldet werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. „Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn der tatsächliche Neubauwert des Hauses die Summe übersteigt, zu der es versichert ist“, sagt André Boudon. „Im Schadensfall kann es dann passieren, dass Versicherte einen Teil aus eigener Tasche bezahlen müssen – das sind schnell einige Tausend Euro.“ Viele Versicherer bieten einen Unterversicherungsverzicht an. Bei solchen Tarifen verzichtet der Wohngebäudeversicherer im Schadensfall auf die Prüfung einer möglichen Unterversicherung und leistet bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Wichtig: Die Angaben zur Immobilie müssen wahrheitsgemäß und aktuell sein, z. B. zur Wohnfläche und weiteren Merkmalen wie Ausstattung, Gebäudetyp und Baujahr. CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Wohngebäudeversicherung Bei sämtlichen Fragen zur Wohngebäudeversicherung, etwa zu möglichen Sanierungsrabatten, dem Leistungsumfang oder richtigen Angaben zu Gebäudeeigenschaften, beraten die CHECK24-Versicherungsexpert*innen persönlich per Telefon oder E-Mail. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen. Über CHECK24 CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung. CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice. Pressekontakt: Julia Leopold, Public Relations Managerin, Tel. +49 89 2000 47 1174, julia.leopold@check24.de Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de Original-Content von: CHECK24 GmbH, übermittelt durch news aktuell
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