Wolf ins Jagdrecht aufgenommen: Bundestag beschließt Änderung des Bundesjagdgesetzes
Mit der heutigen zweiten und dritten Lesung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes hat der Bundestag beschlossen, den Wolf noch vor Beginn der diesjährigen Weidesaison in das Jagdrecht aufzunehmen.„Die Rückkehr des Wolfs ist Realität. Gleichzeitig stehen viele Schäfer und Weidetierhalter zunehmend unter Druck“, erklärt Hauke Göttsch, jagdpolitischer Sprecher. „Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist ein wichtiger Schritt für einen Ausgleich zwischen Artenschutz und dem Schutz unserer Weidetierhaltung.“
Künftig können Wolfsbestände bei günstigem Erhaltungszustand aktiv bejagt und Problemwölfe leichter entnommen werden. „Das schafft mehr Rechtssicherheit und praktikable Lösungen für die Praxis“, so Göttsch.
„Schleswig-Holstein hat bereits 2023 vorausschauend gehandelt und den Wolf in das Landesjagdrecht aufgenommen. Der heutige Beschluss auf Bundesebene bestätigt diesen Kurs“, so Göttsch abschließend.
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