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WOMIT VERBRAUCHER 2011 RECHNEN MÜSSEN DIE WICHTIGSTEN NEUREGELUNGEN IM ÜBERBLICK

VZ/NRW Der Sparwillen der Bundesregierung macht sich ab Januar für viele Bürgerinnen und Bürger in einigen empfindlichen Einschnitten bemerkbar: Fliegen wird teurer. Gesetzlich Krankenversicherte werden mit einem erhöhten Beitragssatz von 15,5 Prozent wieder stärker zur Kasse gebeten. Der Anteil der Beschäftigten an der Arbeitslosenversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte auf 3,0 Prozent. Junge Familien müssen Kürzungen bzw. Streichungen beim Elterngeld hinnehmen. Empfängern von Wohngeld wird der Heizkostenzuschuss gestrichen. Was sich 2011 für Verbraucher sonst noch ändert, hat die Verbraucherzentrale NRW kurz und knapp in den Sparten Gesundheit und Soziales, Finanzen und Steuern, Umwelt und Energie, Ernährung, Auto und Reisen zusammengestellt.

Änderungen 2011

Noch in diesem Jahr, dann aber auch gleich zu Beginn und im Laufe des neuen Jahres müs¬sen sich Verbraucher wieder auf viele Änderungen einstellen: bei Gesundheit, Ernährung, Energie und Umwelt ebenso wie bei Geldanlage, Finanzen und Reisen. Die Verbraucher¬zentrale NRW hat die wesentlichen Änderungen zusammengestellt.
Gesundheit
Gesetzliche Krankenversicherung

Beitragssatz
Der Beitragssatz erhöht sich ab 2011 von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent. Damit steigt der Arbeitnehmeranteil von 7,9 auf 8,2 Prozent. Arbeitgeber zahlen 7,3 Prozent statt 7,0 Prozent in den Gesundheitsfonds ein. Die Beiträge der Arbeitgeber werden auf diesem Niveau einge¬froren. Künftige Steigerungen haben die Arbeitnehmer allein zu tragen.

Sofern eine gesetzliche Krankenkasse mit ihren finanziellen Mitteln nicht auskommt, kann sie ab 2011 einen Zusatzbeitrag in beliebiger Höhe erheben. Den festen Betrag in Euro und Cent müssen alle Versicherten der jeweiligen Kasse unabhängig von ihrem Einkommen ent¬richten.

Zwar ist ein Sozialausgleich vorgesehen, aber der greift frühestens 2012. Verlangt eine Kasse schon im nächsten Jahr einen Aufschlag, gibt es für deren Mitglieder noch keine Ent¬lastung. Gesetzlich Versicherte haben dann allerdings ein Sonderkündigungsrecht und kön¬nen zu einer anderen Kasse wechseln. Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) müssen die Zusatzbeiträge ab 2011 nicht mehr selbst tragen.

Rabattverträge bei Arzneimitteln
Jede gesetzliche Krankenkasse kann mit Pharmaunternehmen Preisnachlässe auf Arznei¬mittel (Rabattverträge) vereinbaren. Apotheker sind verpflichtet, den jeweiligen Kassenpati¬enten die Arzneimittel der Vertragsfirmen zu geben. Neu ist: Ab 2011 können sich die Pati¬enten auch für ein teureres Präparat entscheiden, sofern sie die höheren Kosten selbst tra¬gen. Dabei zahlt der Versicherte zunächst den vollen Betrag und bekommt von der Kasse später einen Teil der Kosten erstattet. Wichtig zu wissen: Unabhängig von dieser neuen Regelung können Versicherte auch 2011 weiterhin andere Arzneimittel erhalten – wenn das medizinisch erforderlich ist und der Arzt dies bestätigt. Dann trägt die Kasse die vollen Kos¬ten.

Kostenerstattung statt Sachleistung
Üblicherweise rechnen Ärzte mittels der Chipkarte direkt mit den Kassen ab (Sachleistungs¬prinzip); alternativ können Versicherte sich eine Rechnung ausstellen lassen und die bei ihrer Kasse einreichen (Kostenerstattung). Bislang war die Entscheidung für die Kostener¬stattung gleich für ein Jahr lang bindend; ab 2011 ist sie auf ein Vierteljahr begrenzt. Wer die Erstattung wählt, hat einen höheren Aufwand und bleibt eventuell auf Kosten sitzen. Deshalb kann diese Regelung keinem Versicherten empfohlen werden.

Wahltarife
Bisher galt die Entscheidung für die Wahltarife „Kostenerstattung“ sowie „Beitragsrücker¬stattung/Prämienzahlung“ und „Arzneimittel der besonderen Therapierichtung“ für mindes¬tens drei Jahre. Ab 2011 bindet man sich nur noch für ein Jahr. Für die Wahltarife „Selbstbe¬halt“ und „Krankengeld“ gilt auch 2011 die dreijährige Bindung. Auch wer sich für einen Wahltarif entschieden hat, kommt ab 2011 per Sonderkündigungsrecht aus dem Vertrag her¬aus, wenn die gesetzliche Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Obolus erhöht. Nur beim Wahltarif „Krankengeld“ bleibt es bei der dreijährigen Bindung ohne Sonderkündigungsrecht. Trotz der Verbesserungen ist es nach wie vor ratsam, sich die Wahl derartiger Tarife sehr gut zu überlegen.

Wechsel in die private Krankenversicherung
Künftig ist es einfacher, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Bislang mussten Angestellte dazu drei Jahre lang hintereinander ein Bruttogehalt über der so genannten Ver¬sicherungspflichtgrenze bezogen haben. Ab 2011 reicht ein Jahr. Zudem sinkt der Grenz¬betrag zur Versicherungspflicht von 49.950 Euro auf 49.500 Euro.

Energie

Erhöhung der EEG-Umlage
Die EEG-Umlage steigt im nächsten Jahr um mehr als 70 Prozent von 2,047 Cent auf 3,53 Cent pro Kilowattstunde. Sie dient der Förderung erneuerbarer Energien. Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) verpflichtet Netzbetreiber dazu, Strom aus Anlagen, die Energie aus regenerativen Quellen gewinnen, ins Netz einzuspeisen und dafür einen bestimmten Fest¬preis zu zahlen. Die Differenz zum Marktpreis wird über die so genannte EEG-Umlage, aus¬geglichen, die die Stromkunden zu entrichten haben. Derart stark erhöht sich die EEG-Umla¬ge, weil erheblich mehr Photovoltaik-Anlagen-Strom liefern. Dadurch wächst insgesamt der Betrag, den die privaten Anlagenbetreiber als Vergütung erhalten.

Wegen der erhöhten EEG-Umlage müssen die Stromkunden 2011 tiefer in die Tasche grei¬fen. Viele Stromversorger haben für das kommende Jahr Preiserhöhungen von bis zu 14,4 Prozent angekündigt. Grundsätzlich ist es ratsam, immer wieder zu prüfen, ob man durch einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter Kosten sparen kann.

Senkung der Vergütung für Strom aus Photovoltaik-Neuanlagen
In Photovoltaik-Anlagen erzeugter Strom wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) über 20 Jahre vergütet. Die Kosten werden mittels der EEG-Umlage auf die Strom¬verbraucher umgelegt. In den zurückliegenden Jahren ist die Gesamtleistung der neu instal¬lierten Anlagen erheblich angewachsen. Das EEG sieht für diesen Fall vor, die Vergütung zu senken. Für Anlagen bis 30 Kilowatt Spitzenleistung (kWp), die ab 1. Januar 2011 in Betrieb gehen, reduziert sich die Vergütung für den ins Verbundnetz eingespeisten Strom von bisher 33,03 Cent auf – je nach Standort und Größe der Anlage – einen Betrag zwischen 21,11 Cent und 28,74 Cent je Kilowattstunde. Da gleichzeitig die Anlagenkosten gesunken sind, lohnt sich dennoch weiterhin eine Investition, wenn man auf günstige Angebote und fach¬gerechte Ausführung achtet.

Neue Stromtarife
Bereits ab 30. Dezember dieses Jahres müssen alle Stromversorger neben ihren üblichen Tarifen auch eine neue Alternative anbieten. Dieser spezielle Tarif soll zum Energiesparen anregen oder dazu beitragen, den Stromverbrauch von verbrauchsstarken in verbrauchs¬schwächere Zeiten (die so genannte Lastverschiebung) zu verlagern. Stromversorger warten bereits jetzt mit zahlreichen Angeboten auf. Dabei steht die Lastverschiebung im Vorder¬grund. Momentan lohnen sich derartige Angebote für die Kunden aber nur in seltenen Fällen.

Abschied von der Glühbirne
Zum 1. September 2011 fällt auch die 60-Watt- Glühbirne unter die so genannte Ökodesign¬richtlinie der Europäischen Union und darf nicht mehr produziert werden. Bis 2016 sollen nicht nur alle herkömmlichen Glühlampen, sondern auch ineffiziente Halogenlampen durch energiesparende Lampen der Effizienzklassen A oder B ersetzt werden.

Finanzen und Steuern

Abhebungen an fremden Geldautomaten
Wer Bargeld an Automaten fremder Geldinstitute abheben möchte, der sieht ab 15. Januar vor der Auszahlung, wie viel die Bank oder Sparkasse für die Transaktion kassiert. Dadurch hat der Kunde die Wahl, auf günstigere Geldautomaten auszuweichen. Das Institut, das die Karte ausgibt, verlangt keinen zusätzlichen Obolus.

Gesetzliche Einlagensicherung
Ab 31. Dezember 2010 sind in Deutschland Einlagen bis zur Höhe von 100.000 Euro gesetzlich abgesichert. Bislang lag die Grenze bei 50.000 Euro. Bei einer Insolvenz des Instituts erhalten die Kunden innerhalb von 30 Arbeitstagen (bisher je nach Anlageform bis zu drei Monate) ohne Zahlung einer Eigenbeteiligung die Entschädigung bis zu dieser Höchstgrenze. Vorausgesetzt, die Gelder wurden in Euro oder einer anderen EU-Währung (Achtung: nicht in sonstiger Fremdwährung) auf Konten angelegt, die als Einlage gelten. Geschützt sind außerdem 90 Prozent der Verbindlichkeiten bis zu einer Höhe von 20.000 Euro – und zwar zusätzlich zur Absicherung der übrigen Einlagen. Das heißt: Wird ein Insti¬tut zahlungsunfähig, das Wertpapiere verkauft, aber noch nicht geliefert hat – dann erhält der Kunde 90 Prozent des Schadens ersetzt. Dafür gilt eine Frist von drei Monaten.

Lohnsteuerkarte
Die bisherige Lohnsteuerkarte aus Pappe hat ausgedient. Das gelbe Exemplar für 2010 war nach fast 90 Jahren das letzte. An seine Stelle tritt ein elektronisches Verfahren: ELStAM – für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“. Sämtliche Daten auf der Steuerkarte 2010 werden automatisch in ELStAM übernommen. Dies gilt auch für eingetragene Freibeträge. Erforderliche Änderungen der alten Angaben – etwa bei der Kinderzahl – müssen beim jeweiligen Finanzamt beantragt werden. Ausnahme: Bei jungen, ledigen Auszubildenden, die nach der Schule erstmals eine Lehrstelle antreten, kann der Arbeitgeber auch ohne eine Ersatz-Bescheinigung des Finanzamtes die Lohnsteuerklasse I beim Steuerabzug zugrunde legen. Wichtig: ELStAM wird stufenweise eingeführt. Deshalb gilt im neuen Jahr weiterhin noch die Karte für das Jahr 2010. Arbeitgeber dürfen sie nicht vernichten. Wer 2011 einen neuen Job antritt, der nimmt die alte Karte auch noch zum neuen Arbeitgeber mit.

Steuerliche Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer
Beschäftigte, deren Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (zum Beispiel Leh¬rer), können ab 2011 Kosten bis zu einer Höhe von 1.250 Euro steuerlich geltend machen.

Umwelt

Neues Kennzeichnungssystem für chemische Stoffe und Gemische
Bereits ab 1. Dezember 2010 ändern sich die Symbole, die bisher – etwa bei Wasch- und Reinigungsmitteln sowie bei Insektiziden und Pestiziden – auf Gefahren hinweisen. Zusätz¬lich lösen neue Gefahrenpiktogramme das gewohnte Andreaskreuz ab: Künftig warnt das Ausrufungszeichen vor Hautreizung, das Ätzsymbol vor starker Augenreizung und das neue Symbol „Gesundheitsgefahr“ vor Folgen des Verschluckens. Alle bisherigen schwarzen Symbole auf orangefarbenem Grund verschwinden langsam von den Produkten. Noch zwei Jahre lang dürfen die alten und die neuen Kennzeichnungen auf Produkten verwendet wer¬den. Ab 1. Dezember 2010 gilt dieses neue standardisierte System für Produkte mit nur einem kennzeichnungspflichtigen Inhaltsstoff; ab 1. Juni 2015 fallen auch Mittel mit mehr als einem Inhaltsstoff (Gemische) unter die neue Regelung.

Mehr Biosprit im Benzin
Bisher werden Benzin bis zu fünf Prozent (Bio-)Ethanol(„E5“) beigemischt. Zum Jahresende 2010 wird der Anteil im „Super“-Sprit auf maximal zehn Prozent angehoben. „E10“ wird zusätzlich zum „E5“ aus den Zapfsäulen fließen.

Diesel, Partikelfilter, Umweltzonen
Um die Nachrüstung von Diesel-PKW mit Partikelfiltern anzukurbeln, gab`s bislang 330 Euro vom Staat. Dieser Zuschuss entfällt Ende 2010. Gleichzeitig richten Städte weitere Umweltzonen ein oder verschärfen bestehende (zum Beispiel Düsseldorf, Osnabrück und Wuppertal).

Ernährung

Lebensmittelaromen
Ab 20. Januar 2011 entfällt die Unterscheidung zwischen naturidentischen und künstlichen Aromastoffen. Beide müssen künftig in der Zutatenliste als „Aroma“ deklariert werden, zum Beispiel als „Vanillearoma“. Daneben gibt es weiterhin natürliche Aromastoffe auf pflanzli¬cher oder tierischer Basis. Der Begriff „natürliches Aroma“ in Verbindung mit der Nennung eines Lebensmittels – zum Beispiel „natürliches Erdbeeraroma“ – bedeutet zukünftig, dass dieses Aroma zu mindestens 95 Prozent aus der genannten Quelle stammt, im Beispiel also aus Erdbeeren.

Fischereierzeugnisse
Gemäß EU-Vorgabe müssen ab 1. Januar 2011 alle Lose (Verkaufseinheiten) von Erzeugnissen aus Fischerei und Aquakultur auch Angaben darüber enthalten, ob die Waren zuvor gefroren wurden. So wird beispielsweise der aus Asien stammende Pangasius aus logistischen Gründen tief gefroren transportiert und vor dem Verkauf wieder aufgetaut. Die EU-Staaten haben zu gewährleisten, dass den Verbrauchern die neuen Informationen im Einzelhandel zur Verfügung stehen.

Neuer Süßstoff
Für Anfang 2011 wird die Zulassung der Süßstoffe aus der Steviapflanze erwartet. Der darin enthaltene süßende Stoff Steviosid ist bis zu 300mal süßer als Haushaltszucker und nahezu kalorienfrei.

Auto und Reisen

Führerschein mit 17
Der Auto-Führerschein mit 17, bisher noch ein Modellversuch, wird ab Januar 2011 bun¬desweit eingeführt und somit zum Dauerrecht. Fahren dürfen die Teenager jedoch nur in Begleitung einer Person, die mindestens 30 Jahre alt ist, den Führerschein schon fünf Jahre besitzt und in der Flensburger Verkehrssünder-Datei nicht mehr als drei Punkte stehen hat.

Winterreifenpflicht
Voraussichtlich noch im Dezember (nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) tritt eine Verschärfung der Winterreifenpflicht in Kraft. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte dürfen Autofahrer nur noch mit Winterreifen unterwegs sein. Als Winterreifen gelten alle mit einem M+S-Symbol gekennzeichneten Reifen. Auch Ganzjahres¬reifen fallen darunter. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 40 Euro (bisher 20 Euro).

Flugreisen
Zum 1. Januar 2011 kommt die Luftverkehrssteuer. Sie wird von den Airlines für Flüge erho¬ben, die von einem deutschen Flughafen ins In- oder Ausland starten. Der Steuersatz staffelt sich nach der Entfernung und beträgt 8 Euro für Flüge bis maximal 2.500 Kilometer, 25 Euro für Flüge bis höchstens 6.000 Kilometer und 45 Euro für Flüge über 6.000 Kilometer. Beschlossen wurde die neue Steuer bereits am 28. Oktober 2010. Das bedeutet rechtlich: Unter bestimmten Voraussetzungen können Gesellschaften auch nachträglich zur Kasse bitten. Das geht jedoch nur bei den Verträgen, die seit dem 1. September 2010 geschlossen wurden – und die müssen eine wirksame Preiserhöhungsklausel enthalten. Wer vor dem 1 September gebucht hat, muss keinen Aufschlag im Nachhinein befürchten.

Soziales

Hartz IV-Sätze
Hartz-IV-Empfänger erhalten ab 2011 monatlich fünf Euro mehr. Der bisherige Hartz-IV-Satz steigt von derzeit 359,00 Euro auf 364,00 Euro. Kinder sollen zukünftig extra gefördert wer¬den.

Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt ab 1. Januar 2011 von 2,8 Prozent auf 3,0 Prozent.

Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung
Die Grenze sinkt fürs Jahr 2011 von 3.750 Euro auf 3.712,50 Euro. Wer brutto mehr ver¬dient, zahlt auf das gesamte Einkommen oberhalb von 3.712,50 Euro keine Beiträge.

Elterngeld
Ehepaare mit einem monatlichen Nettoeinkommen von mehr als 1.240 Euro erhalten Eltern¬geld nur noch in Höhe von 65 Prozent statt bislang 67 Prozent ihres letzten Nettoverdiens¬tes. Den Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II) und Spitzenverdienern mit einem Jah¬reseinkommen von über 250.000 Euro (bei Verheirateten 500.000 Euro) wird das Elterngeld gestrichen.

Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger
Wohngeldempfänger bekommen ab Januar 2011 keinen Heizkostenzuschuss mehr. Dieser variierte bisher zwischen 24 Euro (Ein-Personen-Haushalt) und 49 Euro (Fünf-Personen-Haushalt).