Zeitplan zu Prüfungen für 2. Staatsexamen des Medizinstudiums hat Bestand
Landesregierung: Zeitplan zu Prüfungen für 2. Staatsexamen des Medizinstudiums hat Bestand – Klinikbesuche von Kindern unter 14 Jahren für Eltern weiterhin möglich. KIEL. Das Landeskabinett hat heute (1.4.) auf Vorschlag des Gesundheitsministeriums beschlossen, dass das 2. Staatsexamen (sog. M2) des Medizinstudiums wie vorgesehen Mitte April durchgeführt wird. Das Landesamt für Soziale Dienste als Landesprüfungsamt (LAsD) wird Maßnahmen zum notwendigen Infektionsschutz bei der Prüfung veranlassen. Aufgrund der Corona-Epidemie hatte das Bundesgesundheitsministerium am 30.3. eine Rechtsverordnung erlassen, die eine Abweichung von der Ärztlichen Approbationsordnung erlaubt. Von dieser Option wird Schleswig-Holstein aber keinen Gebrauch machen.
Gesundheitsminister Heiner Garg: „Mit der heutigen Entscheidung schaffen wir Klarheit für die Studierenden. Der Zeitplan für das 2. Staatsexamen hat Bestand. Das Landesprüfungsamt erstellt ein Konzept zur Durchführung der Prüfung an den beiden Hochschulstandorten Kiel und Lübeck, das dem notwendigen Infektionsschutz gerecht wird.“
Vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie sollen darüber hinaus Anträge von Studierenden, die von der Zulassung zur Prüfung zurückzutreten wollen, genehmigt werden und nicht als Fehlversuch gewertet werden.
Darüber hinaus hat das Gesundheitsministerium heute eine Präzisierung zum gestern veröffentlichten Erlass der verschärften Betretungsverbote für Kliniken und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe in Hinblick auf einzelne Ausnahmen vorgenommen: Der in besonderen Ausnahmefällen mögliche Besuch wird für jeweils ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person für Kinder unter 14 Jahren sowie eine Person während der Geburt im Kreißsaal nicht zeitlich auf eine Stunde begrenzt wie in anderen Fällen. Jeweils ein Elternteil kann das Kind also weiterhin länger sehen.