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Zuerst muss die fachliche Diskussion geführt werden, wie das Nachwuchsproblem der Feuerwehr gelöst werden kann

Die freiwillige Feuerwehr verdient unsere Anerkennung. Auf sie kann sich jeder und jede in Schleswig-Holstein verlassen, wenn die Hütte buchstäblich brennt. Das funktioniert, weil Menschen sich bürgerschaftlich engagieren und Verantwortung übernehmen. Durch den demografischen Wandel steht gerade die freiwillige Feuerwehr vor ähnlichen Problemen wie auch wir als Land – der Nachwuchsgewinnung. Gerade im ländlichen Raum wird es schwieriger, neue Mitglieder zu werben. Das hat verschiedene Ursachen – beispielsweise die zunehmende Arbeitsmobilität.Dass hier Abhilfe geschaffen werden muss, ist in den letzten Wochen deutlich geworden. Die freiwillige Feuerwehr und damit auch der Brand– und Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein sind auf eine gute Ausstattung mit MitarbeiterInnen angewiesen.

Die Frage ist, wie eine Lösung aussehen kann. Und ich plädiere dafür, das inhaltlich fachpolitisch ausführlich im Innen- und Rechtsausschuss zu diskutieren. Ist eine Mitgliederkampagne beispielsweise der richtige Weg? Wie können besonders auch junge Menschen mit Migrationshintergrund angesprochen werden?

Der FDP-Antrag leistet zu diesem Thema sehr wenig. Die Gelder sollen pauschal zur Förderung des Landesfeuerwehrverbandes bereitgestellt werden – aber Geld allein löst noch keine Mitgliederproblematik. Was wir brauchen, ist eine fachliche Diskussion.

Wir Grüne sehen Ihren Finanzierungsvorschlag sehr kritisch. In den Haushaltsberatungen haben Sie bereits mehr Geld für die Feuerwehr beantragt. Wir haben das abgelehnt. Nicht weil uns die Feuerwehr egal wäre – im Gegenteil. Sondern die Gegenfinanzierungsvorschläge der FDP – auf dem Rücken von Menschen mit Migrationshintergrund, Blinden und schutzbedürftigen Frauen – waren schlichtweg aus Grüner Sicht indiskutabel für uns.

Sie haben jetzt eine vermeintlich sprudelnde Geldquelle entdeckt, die Online-Glücksspielabgabe. Wir Grüne sehen dies aber grundsätzlich sehr kritisch. Nach Paragraf 42 Glücksspielgesetze sollen aus der Abgabe auf Onlinespiele speziell die Schuldnerberatung sowie die Suchtarbeit gefördert werden. Das sind beides Einrichtungen, die in direktem Zusammenhang mit den schädlichen Folgen des Onlineglücksspiels zusammenhänge und sie bekämpfen oder zumindest auffangen. Diese Verankerung ist sinnvoll.

Und es macht wenig Sinn, hier weitere Begünstigte in das Gesetz einzuschieben, die allerhöchstens indirekt mit der Vermeidung von Glücksspielsucht zu tun haben. Ich warne davor, jetzt nachdem die Onlinelizenzen verteilt wurden, alle möglichen gut gemeinten Wünsche aus der Abgabe finanzieren zu wollen. Da kann ich mir sehr gut vorstellen, dass in den nächsten Tagungen noch viele Anträge mit allen möglichen Förderwünschen aus allen Fraktionen gestellt werden. Unserer Fraktion fallen da sicher auch ein paar Einrichtungen ein, die man stärker fördern könnte.

Dass Sie jeweils „nur fünf Prozent“ abzwacken wollen, macht es nur noch verführerischer. Sie vermitteln den Eindruck, dass es ja nur um fünf Prozent gehen würde. Die sind ja schnell mal aufgetrieben.

Die Mittel fehlen aber dann insgesamt im Haushalt. Und es geht nicht um einmalige Ausgaben, sondern immerhin um die Haushalte der nächsten sechs Jahre. Also in den Kernjahren der Schuldenbremse.

Es kommt also auf die Reihenfolge an. Zuerst kommt für uns die fachliche Diskussion, was der freiwilligen Feuerwehr überhaupt hilft, ihr Nachwuchsproblem anzugehen. Dann müssen wir uns Gedanken machen, ob und wie das finanzierbar ist. Beispielsweise wären Gelder für eine Kampagne ja eine einmalige Ausgabe, da wäre die sechs Jahre andauernde Finanzierung über das Glücksspielgesetz total ungeeignet.

Wir können gerne in den nächsten Haushaltsberatungen schauen, ob wir aus dem Einzelplan des Innenministeriums Gelder für eine Kampagne bereitstellen können. Das wird angesichts der Schuldenbremse schon schwierig genug. Aber dies wäre eine reale Perspektive. Der von Ihnen gewählte Weg über das Glücksspielgesetz ist es nicht.