Zur Vorstellug des Drogen- und Suchtbereichts 2014 sagt der Sprecher der Grünen Jugend Schleswig-Holstein, Lasse Petersdotter
Die Bundesregieung behandelt in ihrer Drogenpolitik hauptsächlich die Zahlen des Drogenberichtes, statt sich mit den substantiellen Themen in der Problematik auseinanderzusetzen. Es gilt weiterhin: Das Strafrecht ist nicht geeignet um Gesundheitspolitik zu machen.
Der Großteil der Drogentoten ist zudem auf den Missbrauch von Alkohol und Tabak zurück zu führen und nicht auf die illegalsierte Drogen.
Die Prohibitionspolitik der letzten Jahrzehnte hat sich als falsch erwiesen. Die Kriminalisierung von Drogenkonsument*innen kostet den Staat jedes Jahr Milliarden, zugleich fehlen diese Mittel für Beratungs- und Hilfsangebote.
Um den Weg hin zu einer progressiven Drogenpolitik zu gehen, fordern wir ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt zur rezeptfreien, legalen Abgabe von Cannabis in einer deutschen Kommune. Dabei sollen Aufklärung und Jugendschutzregelungen zu einer Verringerung des Drogenmissbrauchs beitragen.
Auch Drug-Checking Labore stellen beispielsweise eine sinnvolle Maßnahme da, um die Konsument*innen über die Zusammensetzung ihres Konsumgutes aufzuklären, niedrigschwellig Hilfsangebote vermitteln zu können und außerdem wichtige Informationen über die sich im Umlauf befindlichen Substanzen zu erhalten.
Der Drogenbericht sollte auch die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen im Landtag an ihren Koalitionsvertrag erinnern. Da heißt es auf Seite 49:
„Wir bekennen und zu einer modernen, effektiven Sucht- und Drogenpolitik, die sich an der Lebenswirklichkeit ihrer Adressaten orientiert […]. Wir wollen zielgruppen
orientierte, sekundärpräventive Maßnahmen wie das „Drug-checking“ erproben und Drogenkonsumräume rechtlich absichern. Wir werden eine bundeseinheitliche Regelung im Umgang mit Drogenkonsumenten anstreben, die diese vor der Kriminalisierung schützt. Bis eine bundesweite Regelung gefunden ist, werden wir die „geringen Mengen“ zum Eigenverbrauch weicher Drogen im Sinne des § 31a BtMG in Schleswig-Holstein überprüfen, anheben und uns dabei an einer fortschrittlichen Drogenpolitik orientieren, um den Strafverfogungsbehörden die Möglichkeit zu geben, flexibel auf den Einzelfall zu reagieren“
Die schleswig-holsteinische Landesregierung muss sich an der bundesweiten Debatte beteiligen und eine Vorreiterrolle für eine progressive Drogenpolitik einnehmen und die angekündigten Maßnahmen umsetzen!