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Bauen & Wohnen

Zwei Jahre geteilte Maklerprovision: Makler:innen profitieren vom Provisionssplit

Hamburg (ots) –

Vor rund zwei Jahren trat das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten in Kraft, auch Provisionssplit genannt. Ziel des Gesetzes war es, die hohen Erwerbsnebenkosten für Käufer:innen zu verringern, die bis zu diesem Zeitpunkt die gesamten oder den deutlich höheren Teil der Maklerkosten tragen mussten. Seit der Einführung des Provisionssplits zahlen Käufer:innen in der Regel maximal 50 Prozent der Gebühren. Als Folge der Teilung befürchteten viele Makler:innen zunächst eine sinkende Provision (https://www.immoverkauf24.de/immobilienmakler/maklerprovision/) wegen mangelnder Zahlungsbereitschaft der Verkäufer:innen.

Eine aktuelle Datenanalyse von immoverkauf24 zeigt auf Basis von mehr als 5.000 Verkäufen, wie sich die Provisionshöhe und die Verteilung der Gebühren tatsächlich entwickelt haben.

Provisionssplit steigert Einnahmen von Makler:innen in fünf Bundesländern

„Die Befürchtungen, die verordnete Aufteilung der Gebühren könnte finanzielle Nachteile für Makler:innen mit sich bringen, hat sich nicht bestätigt“, sagt Cinja Kinnemann, Geschäftsführerin von immoverkauf24. „In fünf Bundesländern trat sogar das Gegenteil ein, wie unsere Analyse zeigt.“

In Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erhöhte sich die Maklerprovision seit dem Provisionssplit um 1,2 Prozentpunkt auf 7,14 Prozent im Median. In Hamburg stieg die Provision um 0,8 Prozentpunkte und in Baden-Württemberg um 0,6 Prozentpunkte auf ebenfalls jeweils 7,14 Prozent im Median. In den übrigen Bundesländern bedeutet die neue Provisionsregelung im Resultat keine Veränderung für die Einnahmen der Makler:innen.

Im Ländervergleich verdienen Makler:innen in Hessen und Niedersachsen (5,95 %) sowie Schleswig-Holstein (6,19 %) etwas weniger als in den übrigen Bundesländern. Dieser Unterschied bestand jedoch schon vor der Neuverteilung.

Käufer:innen in Berlin und Brandenburg sparen am meisten

„Der Plan des Gesetzgebers, Käufer:innen bei den Nebenkosten zu entlasten, ist durch den Provisionssplit aufgegangen. Das gilt Insbesondere in den Bundesländern, in denen sie bis Ende 2020 die gesamten Maklergebühren zu zahlen hatten“, erläutert Cinja Cinneman.

Mit minus 3,57 Prozentpunkten sank die zu zahlende Maklerprovision für Käufer:innen in Brandenburg und Berlin um die Hälfte und damit am stärksten. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro hatten sie so 14.280 Euro weniger für Maklergebühren aufzuwenden, vor dem Split waren es 28.560 Euro. Um 2,74 Prozentpunkte sank die Belastung in Schleswig-Holstein, um 2,50 Prozentpunkte in Hessen und Niedersachsen und um 2,38 Prozentpunkte in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Immerhin um 1,19 Prozentpunkt reduzierten sich die Provisionskosten für Käufer:innen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, um 0,95 und 1,07 Prozentpunkte in Thüringen und Nordrhein-Westfalen. Keine Veränderung brachte das Gesetz für Käufer:innen in Bayern und Sachsen-Anhalt. Hier hatten sich die Parteien schon vor dem Provisionssplit die Gebühren geteilt. In den meisten Bundesländern zahlen Käufer:innen seit dem Provisionssplit 3,57 Prozent des Verkaufspreises (Median) für die Vermittlungsgebühren. Mit 3,45 Prozent fallen sie in Hessen und Niedersachsen etwas niedriger aus, in Thüringen und Schleswig-Holstein sind es 3,09 Prozent.

Provisionssplit sorgt für ausgeglichene Verteilung der Maklergebühren auf die Parteien

„Die bundesweit einheitliche, verbindliche Regelung zum Provisionssplit schafft mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Wohneigentum und führt zu einer ausgeglichenen Verteilung der Maklerkosten“, erklärt Cinja Kinnenmann weiter. „Die Kaufnebenkosten sinken – gleichzeitig treffen Kaufinteressierte bei der aktuellen Marktlage auf ein großes Angebot und können über den Kaufpreis verhandeln.“

Was Verkaufende zuvor an Provisionskosten eingespart haben, fällt seit Inkrafttreten des Gesetztes auf der Seite der Verkäufer:innen an. In keinem Bundesland liegen die Provisionskosten für Verkaufende im Median bei mehr als 3,57 Prozent des Verkaufspreises. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen sind es lediglich 3,21 bzw. 3,45 Prozent. Auch die Verteilung zwischen den Parteien ist überall nahezu ausgeglichen. Der größte Unterschied tritt in Thüringen auf: Hier zahlen Käufer:innen im Median 3,09 Prozent Maklergebühren und Verkäufer:innen 3,57 Prozent.

Je deutlicher die Ungleichverteilung vor Inkrafttreten des Provisionssplits ausgeprägt war, desto größer fiel die Veränderung durch das Gesetz aus: Mussten Verkäufer:innen in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz vor dem Provisionssplit keine Maklergebühr zahlen, so zahlten sie nun 3,57 Prozent des Verkaufspreises. Etwas weniger ausgeprägt fiel die Veränderungen für Verkaufende in Niedersachsen (+3,45 %), Schleswig-Holstein (+3,21 %) und Thüringen (+2,38 %) aus. In Baden-Württemberg und Bayern erhöhte sich die Belastung für Verkäufer:innen nur um 1,19 Prozentpunkte, in Nordrhein-Westfalen um 1,67 Prozentpunkte, in Sachsen ergibt sich keine Veränderung.

Hinweis: Für Bremen, Saarland und Sachsen liegen nicht genügend Daten für belastbare Median-Werte vor. Daher werden diese Bundesländer nicht aufgeführt.

Text mit Tabellen der Provisionsentwicklung unter https://ots.de/9fuT8l

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