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POL-HL: HL-Stadtgebiet / Dumm gelaufen: Autokennzeichen am Unfallort verloren

Lübeck (ots) – Am Dienstag, 17.12.2013, fuhr ein offenbar betrunkener Autofahrer in Lübeck gegen eine Laterne. Danach setzte er sich vom Unfallort ab. Dumm nur, dass er bei dem Unfall das vordere Kennzeichen seines Fahrzeugs verloren hatte. Kurz vor 20.30 Uhr wurde die Lübecker Polizei informiert, dass es in der Brandenbaumer Landstraße (Höhe Nr. 87) einen Unfall gegeben hatte. Ein Autofahrer hatte eine Straßenlaterne angefahren und war anschließend in Richtung Kaufhof geflohen. Wie ein Zeuge später mitteilte, soll der Unfallverursacher nochmals an den Unfallort zurückgekehrt sein. Als er den Zeugen jedoch gesehen hatte, sei er wieder fortgefahren. Ob der Autofahrer sein verlorenes Autokennzeichen holen wollte? Jedenfalls lag dieses an der beschädigten Laterne, so dass die Polizei den Unfallwagen und dessen Halterin ermitteln konnte. Die Lübeckerin zeigte sich verwundert, als plötzlich die Polizei vor ihrer Tür stand, denn sie hatte ihren schwarzen Audi nicht vermisst. Letztlich kam heraus, dass ihr Freund offenbar mit ihrem Auto unterwegs war. Der 46-Jährige kam dann auch später zur gemeinsamen Wohnadresse. Als er aber die Polizei sah, floh er zunächst zu Fuß. Ein Beamter konnte ihn aber einholen und so wurde der Unfallfahrer dann zu einer Polizeidienststelle gebracht. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen, denn der Fahrer war alkoholisiert. Obwohl der Mann die Tat nicht zugab, war für die eingesetzten Polizeibeamten klar, dass er der Unfallverursacher gewesen ist, denn in seiner Hosentasche hatte er noch den Autoschlüssel des Unfallwagens. Da der 46-Jährige die Tat jedoch nicht zugab, musste der Audi seiner Freundin eingeschleppt werden – zwecks Spurensicherung. Außerdem ist bisher nicht abschließend geklärt, ob der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Verletzt, wurde der Audifahrer nach ersten Erkenntnissen nicht. Der Unfallwagen hatte Frontschäden, die Gesamtschadenshöhe ist derzeit unbekannt. Die Laterne ragte nach dem Anstoß in den Fußweg, so dass eine Reparatur der Lampe sofort veranlasst wurde. Auch hier ist der Sachschaden noch unklar. Bereits am Montag, 16. Dezember 2013, hatte die Lübecker Polizei eine ungewöhnliche Geschichte mit einem betrunkenen Autofahrer erlebt. Letzterer war gegen eine Ampel in der Lübecker Ziegelstraße gefahren und anschließend von Zeugen festgehalten, bis die Polizei eintraf. Gegen 14.00 Uhr fuhr ein 61-Jähriger mit seinem grauen BMW auf der Ziegelstraße vom Paddelügger Weg kommend stadteinwärts. In die Einmündung, die zur Schwimmhalle führt, wollte er links einbiegen. Offenbar infolge von Trunkenheit fuhr er aber frontal gegen einen auf dem Fußweg stehenden Mast der dortigen Fußgängerampel. An den Unfallwagen trat sofort ein Zeuge, der schon eine gewisse Zeit hinter dem BMW gefahren war und der die unsichere Fahrweise des Fahrers beobachtet hatte. Dieser zog den Fahrzeugschlüssel im BMW ab und nahm ihn an sich. So war sicher, dass der Unfallverursacher nicht fliehen konnte. Dies hätte er womöglich sowieso nicht können, da er nach ersten Feststellungen der eingetroffenen Beamten viel zu betrunken dazu war. Noch nicht einmal aus dem Auto konnte er allein steigen, geschweige denn stehen oder gar laufen. So mussten die Polizisten den Fahrer zum Streifenwagen tragen/ziehen, um den Mann anschließend zum Polizeirevier zu bringen. Dort war der BMW-Fahrer in der Lage einen Atemalkoholtest durchzuführen, der um 15.00 Uhr einen vorläufigen Wert von 3,12 Promille ergab. Eine Blutprobe war die Folge. Als die Polizei seinen Führerschein beschlagnahmen wollte, erlebte sie eine Überraschung. Denn diese polizeiliche Maßnahme wurde bereits am Vormittag durchgeführt – allerdings von keinem Lübecker Polizeibeamten. Offensichtlich war der 61-Jährige bereits vormittags alkoholisiert mit dem Auto unterwegs. Auf der Bundesautobahn 1, Höhe Barsbüttel, kontrollierten ihn gegen 10.45 Uhr Beamte des Polizeibezirksreviers Bad Oldesloe und stellten Atemalkohol bei ihm fest (vorläufiger Atemalkoholwert: 1,37 Promille erreicht). Dieser alkoholisierte Zustand hielt den 61-Jährigen aber offenbar nicht davon ab, seinen Weg mit dem Auto fortzusetzen und offensichtlich ebenso wenig die Tatsache, dass er nicht mehr im Besitz des Führerscheins war. Der Fahrzeugführer blieb nach dem Unfall augenscheinlich unverletzt. Aufgrund seines Rauschzustands kam er von 16.00 bis 18.30 Uhr in Polizeigewahrsam, was zuvor von einem Richter angeordnet wurde. Dort wurde er dann abends von seiner Ehefrau abgeholt. Sein BMW (Stoßfänger zerkratzt und eingedellt) wurde abgeschleppt. Zur Höhe der Sachschäden von Ampel und Auto kann bisher nichts gesagt werden. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Lübeck Anett Dittmer Telefon: 0451-131 2015  E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de

Quelle: presseportal.de