POL-HL: HL-St. Gertrud / Verkehrskontrolle mit Folgen
Lübeck (ots) – Am Mittwoch, 08. Januar 2014, verfolgte eine Polizeistreife einen Autofahrer im Stadtteil St. Gertrud. Bei einer anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der Lübecker gleich gegen mehrere Gesetze/Vorschriften verstoßen hatte, was offensichtlich auch der Grund seiner Flucht gewesen war. Kurz nach 19.00 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung vom 3. Polizeirevier Lübeck ein roter BMW in der Wesloer Landtraße auf. Da er ihnen entgegenkam, wendeten die Beamten ihr Einsatzfahrzeug und fuhren dem BMW stadtweinwärts hinterher. Sie konnten ihn einholen, da der Fahrer an der Ampel an der Kreuzung Wesloer Landstraße/Kirschenallee wegen Rotlichts halten musste. Bei grünem Ampellicht fuhr der BMW-Fahrer mit quietschenden Reifen los und beschleunigte sein Auto nach links in die Kirschenallee. Die Polizei schaltete die Lichtleiste und somit das Haltesignal „Stopp Polizei“, woraufhin der Autofahrer mit weiterem Beschleunigen reagierte. Für die Polizei war es offensichtlich, dass der Fahrzeugführer sich einer Kontrolle entziehen wollte. Daher schalteten die Beamten nun zusätzlich Blaulicht und Martinshorn ein – dies auch, weil der Autofahrer nun bereits auf dem Parkplatz des dortigen Bau- und Supermarkts fuhr, wo zu der Zeit reger Verkehr herrschte. Hier aber hatte der Verfolgte dann auch seine Fahrgeschwindigkeit angepasst und hielt letztlich in einer Parklücke vor dem Supermarkt. Als er ausstieg, teilte der Autofahrer den Streifenpolizisten mit, dass er keinen Führerschein habe und daher nicht kontrolliert werden wollte. Nun aber zeigte sich der 32-Jährige durchaus kooperativ und gab sein Fehlverhalten und seine Verstöße zu. So hatte er nur hinten am Wagen ein Autokennzeichen, was jedoch nicht zu diesem BMW gehörte. Es handelte sich hier um ein altes Kennzeichen, was früher an einem anderen Auto gewesen war. Für diese Ausfahrt hatte er sein altes Nummernschild an den Wagen angebracht. Neben Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Steuerhinterziehung hat der Lübecker sein Auto auch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren. Dies ergab ein freiwilliger Drogenschnelltest. Eine Blutprobenentnahme war die Folge. Das Kennzeichen wurde sichergestellt, das Auto abgeschleppt, weil es auf dieser Parkfläche nicht für längere Zeit hätte stehen dürfen und der Autofahrer musste nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zu Fuß seinen Weg fortsetzen. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Lübeck Anett Dittmer Telefon: 0451-131 2015 E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de
Quelle: presseportal.de