GBA: Ehemaliger Mitarbeiter des jugoslawischen Geheimdienstes nach Deutschland überstellt
Am Freitag den 24. Januar 2014 wurde der 68 Jahre alte kroatische Staatsangehörige Josip P. aus Kroatien zum Zwecke der Strafverfolgung nach Deutschland überstellt. Der Generalbundesanwalt hatte bereits am 15. September 2005 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erwirkt. Seit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union im Juli 2013 lag gegen ihn zudem ein Europäischer Haftbefehl vor, der zur nunmehrigen Überstellung des Beschuldigten nach Deutschland führte.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, Beihilfe zur Ermordung des jugoslawischen Oppositionellen Stjepan Durekovic am 28. Juli 1983 in Wolfratshausen (Bayern) geleistet zu haben (§§ 211, 27 StGB).
Stjepan Durekovic gehörte zu einer Gruppe führender jugoslawischer Oppositioneller, die in die Bundesrepublik Deutschland emigriert waren. Seit 1967 verübten ehemalige jugoslawische Geheimdienste Mordanschläge auf mehrere Mitglieder dieser Emigrantengruppe. Einer dieser Attentate galt Durekovic. Am 28. Juli 1983 töteten ihn bislang nicht eindeutig identifizierte Täter in einer als Druckerei genutzten Garage in Wolfratshausen durch mehrere Schüsse sowie Schläge auf den Kopf.
Der Beschuldigte soll als h auptamtlicher Mitarbeiter des ehemaligen jugoslawischen Geheimdienstes SDS der Führungsoffizier von Krunoslav P. gewesen sein, der wegen seiner Beteiligung an der Ermordung Durekovics zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Der Beschuldigte P. ist dringend verdächtig, bei der Vorbereitung des Attentats entscheidend eingebunden gewesen zu sein. Unter anderem soll er an der Beschaffung eines Nachschlüssels mitgewirkt haben, mit dem sich die Täter unbemerkt Zugang zu den Druckereiräumen verschaffen konnten.
Der Beschuldigte wird spätestens bis zum Ablauf des morgigen Tages (25. Januar 2014) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Originaltext: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)