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BKA: Klarstellung zu SPIEGEL ONLINE-Bericht zur Beauftragung privater IT-Dienstleister im Rahmen der „Operation Spade“

Wiesbaden (ots) – Am 17.03.2014 berichtete SPIEGEL ONLINE unter der Überschrift „Edathy-Affäre – BKA lässt private Firmen Kinderpornos suchen“, das BKA habe sich „wohl auch bei der ‚Spade‘-Aktion“ Unterstützung von privaten IT-Dienstleistern bei „Kinderporno-Ermittlungen“ geholt. Der Bericht von SPIEGEL ONLINE ist sachlich falsch. Daher stellt das BKA klar: Kanadische Behörden übergaben Ende 2011 Vertretern des BKA eine Festplatte mit Informationen zu deutschen Bestellern von kinderpornografischem Verdachtsmaterial der Firma AzovFilms, die dort im Rahmen der „Operation Spade“ erhoben worden sind. Durch das BKA werden diese Daten seit Juli 2012 zielgerichtet ausgewertet, die Erkenntnisse verdichtet und an die Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt/Main, Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), zur Prüfung der Einleitung von Ermittlungsverfahren übermittelt. Von dort erfolgt die Weiterleitung der Sachverhalte an die zuständigen Staatsanwaltschaften. Das BKA hat im Zusammenhang mit den aus Kanada übermittelten Kundendaten keine eigenen Ermittlungsverfahren mit operativen Maßnahmen, wie Durchsuchungen oder Sicherstellungen bei Tatverdächtigen, geführt. Denn dies ist Aufgabe der Polizeien der Bundesländer unter Sachleitung der Staatsanwaltschaften. Insofern stellte sich die Frage einer Beauftragung von externen IT-Dienstleistern durch das BKA im Rahmen von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der „Operation Spade“ überhaupt nicht. Der von SPIEGEL ONLINE erweckte Eindruck, das BKA sei bei der „Operation Spade“ Auftraggeber für externe Dienstleistungen gewesen, ist deshalb falsch. Daher wurde SPIEGEL ONLINE auch mit der Frage, ob das BKA bei auf der „Operation Spade“ fußenden Ermittlungen private IT-Dienstleister beauftragt habe, am 17. März 2014 an die Staatsanwaltschaften, bei denen diese Ermittlungsverfahren anhängig sind, verwiesen. Grundsätzlich gilt, dass für die Beauftragung von Sachverständigen nach der Strafprozessordnung die sachleitende Staatsanwaltschaft des jeweiligen Ermittlungsverfahrens zuständig ist. Diese prüft anhand des Sachverhaltes, ob und in welchem Umfang ein privater IT-Dienstleister im Einzelfall hinzuzuziehen ist. Rückfragen bitte an: Bundeskriminalamt Pressestelle Telefon: 0611-551 3083 Fax: 0611-551 2323 www.bka.de

Quelle: presseportal.de