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POL-HL: OH-Autobahn 1 / Gefahrgutkontrolle

Lübeck (ots) – Im Rahmen der Verkehrsüberwachung wurde am 02.03.14, 07.45 Uhr, durch Beamte des Polizeiautobahnreviers Scharbeutz auf dem BAB 1-Parkplatz Sereetzerfeld (Gemeinde Ratekau, Kreis Ostholstein), Fahrtrichtung Hamburg, ein Sattelzug mit Planenverdeck angehalten und kontrolliert. Der 48-jährige Fahrer kam aus Litauen. Er führte eine Volvo Sattelzugmaschine einer litauischen Spedition und einen dänischen Auflieger. Im Rahmen der Kontrolle wurden u. a. die Vorschriften des Fahrpersonalrechts überprüft. Der Fahrer hatte im Kontrollzeitraum (28 Tage) einige Male die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten. Auch gegen den Unternehmer sollte ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. So hätte dieser regelmäßig, spätestens alle drei Monate, die digitalen Daten aus der Fahrzeugeinheit herunterladen müssen, um so auch die Arbeitszeiten seiner Fahrer zu kontrollieren. Zuletzt war dies jedoch im August 2013 geschehen. Bei der Durchsicht der Frachtbriefe wurden zunächst keine Auffälligkeiten festgestellt. Der Trailer war ausgelastet und mit Sammelgut beladen (u. a. Autoteile und Dünger). Zum Zwecke der Überprüfung der Ladungssicherung wurde der Fahrer aufgefordert, das Planenverdeck zu öffnen. Bei der Überprüfung der Ladung wurde dann festgestellt, dass auf dem Fahrzeug Gefahrgut geladen war. Insgesamt befanden sich 1925 Kg Gefahrgüter auf dem Trailer! Es handelte sich um Druckfarbverdünnung und andere flüssige leicht entzündbare Stoffe der Klasse 3, sowie 15 Kg Distickstoffmonoxid (Lachgas) der Klasse 2. Aufgrund der Menge des beförderten Gefahrgutes, welches in Dänemark verladen worden war und in die Niederlande transportiert werden sollte, unterlag dieser Transport sämtlichen Vorschriften der Gefahrgutverordnung Straße: So hätte – Der Fahrer auf die Gefahrgüter hingewiesen werden müssen – Der Fahrer eine Schulungsbescheinigung für Gefahrguttransporte haben müssen – Das Fahrzeug mit orangefarbenen Warntafeln ausgerüstet werden müssen – Der Fahrer schriftliche Weisungen (Unfallmerkblatt) mitführen müssen – Der Fahrer spezielle Beförderungspapiere mitführen müssen – Auf dem Fahrzeug eine Schutzausrüstung für Gefahrgutunfälle und eine ausreichende Anzahl Feuerlöscher mitführen müssen – Das Gefahrgut auf dem Trailer ordnungsgemäß gesichert werden müssen. Diese Vorschriften hätten durch die verantwortlichen Personen Fahrer, Beförderer, Halter, Absender und Verlader beachtet werden müssen. Aufgrund dieser Missachtungen wurde die Weiterfahrt untersagt. Es wurden Anzeigen gegen die Betroffenen gefertigt. Der Fahrer leistete eine Sicherheit von 525,–EUR. Den Beförderer erwartet u. a. ein Bußgeld nach Auskunft des Bundesamtes für Güterverkehr in Höhe von 3000,–EUR. Am Morgen des 03.04.14 meldete sich ein beauftragter Fahrer auf dem Autobahnrevier in Scharbeutz, der den Transport weiter durchführen sollte. Dieser sei mit einem anderen Fahrzeug und den notwendigen Dokumenten und Ausrüstungsgegenständen aus Dänemark, wo der Beförderer auch einen Firmensitz hatte, auf dem Parkplatz angekommen. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Beförderungspapiere immer noch nicht den Vorschriften entsprachen. Des Weiteren wurde festgestellt, dass der 52-jährige litauische Fahrer eine Gefahrgut-Schulungsbescheinigung vorlegte, die offenbar eine Totalfälschung war. Dieser Ersatzfahrer wurde als Beschuldigter mittels Dolmetscher vernommen. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung eingeleitet. Er leistete eine Sicherheitsleistung. Schlussendlich konnte der Transport dann durch einen dritten Fahrer fortgeführt werden. Zusammenfassend wird von Seiten der hiesigen Dienststelle der Sachverhalt als sehr besonders eingeordnet. Durch eine Spedition wurden mit einem Transport derart viele Verstöße begangen, die normaler Weise durch bis zu 10 Lkw-Fahrer begangen werden. Beamten der hiesigen Dienststelle, die bis zu 25 Jahre auf Autobahndienststellen verbracht haben, ist so eine Schwerlastkontrolle noch niemals vorgekommen. Textverantwortlich: PHK B./Polizeiautobahnrevier Scharbeutz Foto: Polizei: freigegeben Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Lübeck Pressestelle Stefan Muhtz Telefon: 0451-131-2015 Fax: 0451-131-2019 E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de

Quelle: presseportal.de