POL-RZ: Herzogtum Lauenburg- Stormarn/ 13.04.2014, Sonntag Bundesautobahnen- Polizei und Zoll kontrollierten Sonntagsfahrverbot
Ratzeburg (ots) – Polizei und Zoll kontrollierten gestern auf den Autobahnen 1, 20,21, 24 und der 226 das Sonntagsfahrverbot für den gewerblichen Schwerlastverkehr. Insgesamt 24 Polizeibeamte (Polizei- Autobahn- und Bezirksreviere Bad Oldesloe und Ratzeburg, Polizei- Autobahnrevier Scharbeutz, Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier Bad Segeberg) und 5 Zollbeamte kontrollierten von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr 78 Fahrzeuge. Sie richteten zwei stationäre Kontrollstellen auf dem Autobahnrastplatz Buddikate in Fahrtrichtung Hamburg und auf dem Autobahnrastplatz Kronberg an der BAB 20 in Fahrtrichtung Bad Segeberg ab ca. 16.00 Uhr ein. Des Weiteren erfolgten mobile Kontrollen ab 14.00 Uhr. Von den 78 kontrollierten Fahrzeugen beanstandeten die Beamten 45 Fahrzeuge. Das entspricht einer Beanstandungsquote von knapp 60 Prozent! Allein 28 Fahrer verstießen gegen das Sonntagfahrverbot. Sie müssen mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen (Kosten Bußgeld Fahrer: 75 Euro- Halter: 380 Euro). Von diesen 28 Fahrern mussten 20 stehen bleiben. Die Polizisten untersagten ihnen die Weiterfahrt (gilt bis 22.00 Uhr am Sonntag). Entweder hatten sie gar keine oder nur eine unzureichende Ausnahmegenehmigung. Vier Fahrern untersagten sie die Weiterfahrt, weil diese dreimal gegen das Fahrpersonalrecht (Lenk- und Ruhezeiten) und einmal gegen die Ladungssicherheit/- Sicherung verstießen. 21 Fahrer müssen mit Anzeigen nach dem Fahrpersonalrecht rechnen (Lenk- und Ruhezeiten). Der Fahrer eines niederländischen Sattelzuges transportierte Gefahrgut. Er hatte ca. eine Tonne mehrerer Fässer einer schnell entzündbaren und ätzenden Flüssigkeit geladen (siehe Bild im Anhang). Er hatte keine erforderliche Ausnahmegenehmigung vom Sonntagfahrverbot. Der Fahrer hatte bewusst keine Gefahrguttafeln am Lkw angebracht, obwohl das vorgeschrieben ist. Auffällig war, dass offenbar viele der Transportunternehmen im Besitz von Ausnahmegenehmigungen waren und diese widerrechtlich in Anspruch nahmen. Diesen so erlangten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderer Unternehmen, bei den Kontrollen gestern waren es 11 Fälle, wird bei den Bußgeldstellen als so genanntes Verfallsverfahren angeregt. So kann der Vermögensvorteil abgeschöpft werden. Sonja Kurz Pressestelle Hinweis: Foto Lkw Gefahrgut per Jpg. über Pressestelle Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Ratzeburg PD Ratzeburg, Pressestelle Sonja Kurz Telefon: 04541-809 2010
Quelle: presseportal.de