WSP-SH: Illegale Müllentsorgung im Sondergebiet Ostsee
Fehmarn (ots) – Die Wasserschutzpolizei in Heiligenhafen ermittelt seit gestern gegen ein vermutlich unter zypriotischer Flagge fahrendes Seeschiff, wegen eines Umweltdeliktes. Den Beamten war während der Streifenfahrt auf See ein mit Hausmüll gefüllter, grauer Müllsack aufgefallen. Der Müllsack wurde geborgen und der Inhalt auf Spuren des Verursachers durchsucht. Dabei wurden Hinweise gefunden, die in Richtung des verdächtigen Schleppers weisen. Über die Leitstelle der WSP in Cuxhaven wurde eine AIS-Recherche angefordert. Mit dieser computergestützten Recherche ist es möglich Schiffsbewegungen nachzuvollziehen. Es stellte sich raus, dass das verdächtigte Schiff in den Abendstunden des vergangenen Sonntag die nordwestliche Spitze der Insel Fehmarn passierte. Durch Strömung war der Müllsack bis in den westlichen Fehmarn-Sund getrieben. Das Schiff hatte sein Reise in Rotterdam begonnen und mittlerweile seinen Zielhafen Sankt Petersburg erreicht. Sobald sich das Schiff wieder in den deutschen Hoheitsgewässern befindet, werden die Ermittlungen an Bord weitergeführt und gegen die Verantwortlichen ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe MARPOL 73/78 eingeleitet. In dieser weltweit gültigen, internationalen Bestimmung ist unter anderem die Ostsee als Sondergebiet ausgewiesen, in der die Entsorgung sämtlicher Schiffsabfälle ins Meer verboten ist. Ausgenommen sind unbehandelte Lebensmittelabfälle, für die besondere Bedingungen vorgeschrieben sind. Die Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein: Aufgrund der speziellen geographischen Lage des Landes Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee ist das Aufgabengebiet der Wasserschutzpolizei besonders vielfältig. Neben den polizeitypischen Aufgaben, wie Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, ist die Wasserschutzpolizei für die Sicherstellung des schifffahrtspolizeilichen Vollzugs zuständig. Insbesondere der Umweltschutz, die Gefahrenabwehr für die Gewässer, die Überwachung der Einhaltung von nationalen, supranationalen und internationalen Vorschriften zum Schutz der Meere und die Überwachung der Sicherheit der Berufs- und Sportschifffahrt gehören zu den Aufgaben der Wasserschutzpolizei. Zentrale Aufgaben bestehen darüber hinaus in der Fischereiaufsicht im schleswig-holsteinischen Küstenmeer, Ermittlungseinsätzen bei Schiffsunfällen, der Gewährleistung der Hafensicherheit in Bezug auf den Umschlag gefährlicher Güter und in der polizeilichen Begleitung maritimer Sportveranstaltungen wie der Kieler- und der Travemünder Woche mit ihren zahlreichen Segelwettkämpfen. Aber auch die Terrorabwehr in den Häfen Schleswig-Holsteins stellt ein wesentliches wasserschutzpolizeiliches Aufgabenfeld dar – die WSP ist kompetenter Ansprechpartner auf den Wasserstraßen Schleswig-Holsteins. Weitere Informationen zur Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein finden Sie unter https://www.polizei.schleswig-holstein.de ots Originaltext: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein – Abt. 4 – Wasserschutzpolizei Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=43800 Rückfragen bitte bis 11:00 Uhr an: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein Abt. 4 Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein Thorsten Bahr Telefon: 04362 / 50 64 827 E-Mail: heiligenhafen.wsprv@polizei.landsh.de
Quelle: presseportal.de