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POL-HL: Bad Oldesloe – Kreis Stormarn – Lübeck / Kripo und Steuerfahndung nehmen Drogenhändler fest

FunkstreifeRSLübeck (ots) – In den Abendstunden des 09.März 2010 durchsuchten Polizei und Steuerfahndung nach mehrwöchigen Ermittlungen insgesamt sieben Objekte, Wohnungen und Geschäftsräume in Bad Oldesloe, im Kreis Stormarn und in Lübeck. Dem Hauptbeschuldigten, einem 31-jährigen Mann aus Bad Oldesloe, wird vorgeworfen, die Oldesloer Drogenkonsumenten seit Monaten, möglicherweise seit Jahren mit Haschisch, Marihuana, Kokain und Amphetamin versorgt zu haben. Tatkräftige Unterstützung erhielt der Tatverdächtige dabei von seinen Freundinnen im Alter von 22 und 24 Jahren.

Am vergangenen Dienstag beobachtete die Polizei einen Lübecker Kleindealer, der seine Drogen bei dem Oldesloer kaufte. Nachdem er seine Lieferung in Empfang genommen hatte, wurde er in Lübeck mit seinem Fahrzeug gestoppt. Bei der Fahrzeugdurchsuchung wurden 500 g Haschisch und eine geringe Menge Kokain sichergestellt. Bedeutsam ist die Tatsache, dass der 41-jährige Kücknitzer, für den die Lieferung bestimmt war, zu Hause auf dem Sofa lag. Den Kurierdienst ließ er seinen erst 17 Jahre alten Sohn besorgen und einen Freund, der für die Fahrt sein Auto zur Verfügung stellte und der die Gelegenheit nutzte, um sich selbst mit etwas Kokain zu versorgen.

Im Rahmen der Durchsuchungen wurden am Dienstag insgesamt zwölf Personen vorläufig festgenommen. Während sechs der Festgenommenen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen wurden, wurden der Hauptbeschuldigte und der 41-jährige Kücknitzer auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehle gegen die Tatverdächtigen. Einige der Festgenommenen konnten sich zur Aussage entschließen und gewährten der Polizei so einen guten Einblick in die Oldesloer Drogenszene.

Es konnten 1 kg Haschisch, 100 g Kokain und 600 g Marihuana sichergestellt werden, außerdem eine größere Menge Bargeld, Werkzeugeund Utensilien zur Bearbeitung des Rauschgiftes und diverse Gegenstände wie neuwertige Fahrräder und Flachbildschirme, die eine intensive Hehlereitätigkeit vermuten lassen. Das Geschäft mit Drogen ist zwar illegal, das entbindet aber nicht von der Pflicht, die daraus erzielten Einkünfte seinem Finanzamt zu melden. Diese Tatsache veranlasste die Steuerfandung, die Polizei zu begleiten und aufmerksam nach vorhandenem Geld und anderen Vermögenswerten Ausschau zu halten. Berechnungsgrundlage für die Steuerschuld wird die Menge der vom Beschuldigten verkauften Drogen sein. Nach ersten Schätzungen dürfte der Oldesloer mit seinen Geschäften mehrere hunderttausend Euro verdient haben.