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Besondere Neuigkeiten

LKA-SH: Durchsuchung bei Mitgliedern des verbotenen „Hells Angel MC Charter Flensburg“

05.06.2014 – 13:04 Uhr, Landeskriminalamt Schleswig-Holstein – Kiel (ots) – Am Mittwochabend durchsuchte ein Großaufgebot der Polizei und der Staatsanwaltschaft Flensburg insgesamt 13 Wohnungen in Flensburg und Umgebung von Mitgliedern des verbotenen „Hells Angels MC Charter Flensburg“, das ehemalige Vereinsheim in der Batteriestraße sowie eine Gaststätte an der Schiffbrücke in Flensburg.Die Mitglieder des durch das Innenministerium Schleswig-Holstein am 21.04.2010 verbotenen Vereins stehen im Verdacht, diesen in nahezu unveränderter Weise fortgeführt zu haben. Nach den bisherigen Ermittlungen hat es nach dem Verbot regelmäßige geplante Treffen vor der Gaststätte an der Schiffbrücke und gemeinsame Feiern im ehemaligen Clubhaus des Hells Angels MC Charter Flensburg i n der Batteriestraße gegeben. Nach dem Verbot des Vereins wurde das entfernte Hells Angels Schild zunächst durch ein Red Devils Schild ersetzt, das dann später gegen ein Schild mit dem Schriftzug „Red and White“, den offiziellen Farben der Hells Angels, ausgetauscht wurde. Es besteht damit der Verdacht, dass dieser Treffpunkt weiterhin als inoffizielles Clubhaus durch die ehemaligen Mitglieder genutzt wird. Verstärkt wird diese Verdachtslage durch das Beitreten der Mitglieder in Chartern der Hells Angels anderer Städte, um auf ihre Bekleidungsstücke mit den verbotenen Kennzeichen andere Städtenamen aufzubringen, sie damit vermeintlich zu legalisieren und diese in der Öffentlichkeit weiter zu präsentieren. Maßgeblich ist hier, dass die getragenen Kutten aufgrund ihrer optischen Gestaltung mit dem Hauptschriftzug „Hells Angels, den kennzeichnenden Farben „rot/weiß“ und dem Symbol des geflügelten T otenkopfes den verbotenen Kleidungsstücken zum Verwechseln ähnlich sehen. Es besteht der Verdacht, dass dieses nur geschah, um den Fortbestand und die Territorialherrschaft des verbotenen „Hells Angels MC Charter Flensburg“ für das Gebiet Flensburg insbesondere auch gegenüber konkurrierenden Motorradclubs zu dokumentieren.

Gegen die Mitglieder des verbotenen Vereins wird wegen Verdacht des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz ermittelt. Eine derartige Straftat kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Die gestrigen Durchsuchungen verliefen störungsfrei. Die Ermittler stellten 1 Machete, 9 Axtstiele, 10 Messer, zwei Hells Angels Kutten, Computer und Bilder der Mitglieder des verbotenen Verein s nach 2010 sicher. Eine erste Bewertung der Funde verstärkt den Verdacht, dass der verbotene Verein fortgeführt wurde.