Freitag, der 13. ist Rauchmeldertag!
Freitag, der 13. Juni ist bundesweiter Rauchmeldertag Bei einem Brand ist vieles
abgesichert: das Auto, das eigene Haus, das Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch
wie sieht es mit unserem Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den ei-
genen vier Wänden mein Leben und das meiner Familie? Rauchmelder! Deswe-
gen gibt es mittlerweile in 13 Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene
Rauchmelderpflicht – auch in Schleswig-Holstein. Viele Vermieter sind ihren
Pflichten zur Installation von Rauchmeldern bereits nachgekommen. Wohnungs-
und Hauseigentümer, die ihr Eigentum selbst bewohnen, sind jedoch nicht immer
ausreichend informiert. Deshalb stehen sie beim diesjährigen Rauchmeldertag
am 13. Juni 2014 im Vordergrund.
Worauf beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden sollte
Rauchmelder müssen mit dem CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe
„EN 14604“ versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das CE-Zeichen an ei-
nem Rauchmelder aber keine Aussage über dessen Qualität trifft, sondern nur
besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das
unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Rauchmelder mit dem „Q“ werden einer erwei-
terten Qualitätsprüfung unterzogen. Sie werden auf ihre Langlebigkeit geprüft,
weisen eine deutliche Reduktion von Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Sta-
bilität, z. B. gegen äußere Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über
eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt
Wie und wo Rauchmelder installiert werden müssen
Rauchmelder müssen in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht
werden. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert erreicht werden und so
schon Brände in der Entstehungsphase erkennen können, ist es wichtig, dass sie
an der Decke möglichst in der Raummitte angebracht werden. Wer über eine
Wohnung oder ein Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw.
den Dachboden nicht vergessen.
Regelmäßige Wartung
Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn z. B. die Bat-
terie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige
Wartung unbedingt notwendig. Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus
selbst bewohnen, sind für die Funktionsfähigkeit ihrer Rauchmelder persönlich
verantwortlich. Die Wartung beinhaltet u. a. das Drücken der Prüftaste nach Her-
stellerangaben, um zu schauen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktio-
nieren. Des Weiteren sollte auch genau kontrolliert werden, ob die Öffnungen am
Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind. Unabhängig vom Drücken der Prüf-
taste ist ein Batteriewechsel erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton
aussendet.
Ein Merkblatt zur korrekten Installation von Rauchmeldern finden Sie unter
http://www.lfv-sh.de/fileadmin/download/merkblaetter/Merkblatt_Rauchmelder.pdf