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Freitag, der 13. ist Rauchmeldertag!

HeimrauchmelderFreitag, der 13. Juni ist bundesweiter Rauchmeldertag Bei einem Brand ist vieles
abgesichert: das Auto, das eigene Haus, das Inventar. Alles ist ersetzbar. Doch
wie sieht es mit unserem Leben aus? Wer beschützt bei einem Brand in den ei-
genen vier Wänden mein Leben und das meiner Familie? Rauchmelder! Deswe-
gen  gibt  es  mittlerweile  in  13  Bundesländern  eine  gesetzlich  vorgeschriebene
Rauchmelderpflicht  –  auch  in  Schleswig-Holstein.  Viele  Vermieter  sind  ihren
Pflichten zur Installation von Rauchmeldern bereits nachgekommen. Wohnungs-
und Hauseigentümer, die ihr Eigentum selbst bewohnen, sind jedoch nicht immer
ausreichend  informiert.  Deshalb  stehen  sie  beim  diesjährigen  Rauchmeldertag
am 13. Juni 2014 im Vordergrund.

Worauf beim Kauf eines Rauchmelders geachtet werden sollte

Rauchmelder  müssen  mit  dem  CE-Zeichen  inkl.  Prüfnummer  und  der  Angabe
„EN 14604“ versehen sein. Aufgrund der Tatsache, dass das CE-Zeichen an ei-
nem  Rauchmelder  aber  keine  Aussage  über  dessen  Qualität  trifft,  sondern  nur
besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, gibt es seit 2012 das
unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Rauchmelder mit dem „Q“ werden einer erwei-
terten  Qualitätsprüfung  unterzogen.  Sie  werden  auf  ihre  Langlebigkeit  geprüft,
weisen eine deutliche Reduktion von Falschalarmen auf, haben eine erhöhte Sta-
bilität, z. B. gegen äußere Einflüsse, und eine fest eingebaute Batterie, die über
eine Lebensdauer von mindestens 10 Jahren verfügt

Wie und wo Rauchmelder installiert werden müssen

Rauchmelder müssen in Kinder- und Schlafzimmern sowie in Fluren angebracht
werden. Damit die Melder vom Brandrauch ungehindert erreicht werden und so
schon Brände in der Entstehungsphase erkennen können, ist es wichtig, dass sie
an  der  Decke  möglichst  in  der  Raummitte  angebracht  werden.  Wer  über  eine
Wohnung oder ein Haus mit mehreren Etagen verfügt, sollte auch den Keller bzw.
den Dachboden nicht vergessen.

Regelmäßige Wartung

Der beste Rauchmelder kann im Ernstfall nicht funktionieren, wenn z. B. die Bat-
terie leer oder der Rauchmelder stark verschmutzt ist. Daher ist eine regelmäßige
Wartung  unbedingt  notwendig.  Eigentümer,  die  ihre  Wohnung  oder  ihr  Haus
selbst  bewohnen,  sind  für  die  Funktionsfähigkeit  ihrer  Rauchmelder  persönlich
verantwortlich. Die Wartung beinhaltet u. a. das Drücken der Prüftaste nach Her-
stellerangaben, um zu schauen, ob die Batterie und der Alarmgeber noch funktio-
nieren. Des Weiteren sollte auch genau kontrolliert werden, ob die Öffnungen am
Rauchmelder frei von Staub und Flusen sind. Unabhängig vom Drücken der Prüf-
taste ist ein Batteriewechsel erforderlich, wenn der Rauchmelder einen Warnton
aussendet.
Ein Merkblatt zur korrekten Installation von Rauchmeldern finden Sie unter
http://www.lfv-sh.de/fileadmin/download/merkblaetter/Merkblatt_Rauchmelder.pdf