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BKA: BKA-Initiative: Europaweite Kontrollaktion zur Bekämpfung des Menschenhandels aus Westafrika

Wiesbaden (ots) – Zur Bekämpfung des Menschenhandels fand in den Abendstunden des 11. Juni 2014 zum zweiten Mal eine europaweite Kontrollaktion statt. Durch das Bundeskriminalamt (BKA) initiiert und in Zusammenarbeit mit Europol wurden Prostitutionsstätten in insgesamt sechzehn europäischen Staaten (AT, BE, CH, DE, ES, IT, LUX, NL, SE, UK, PT, DK, NO, IE, CZ, FI) überprüft. Ziel der Maßnahmen ist es, Opfer von Menschenhandel aus Westafrika zu identifizieren und Hinweise auf Menschenhändler und deren Organisationen zu erlangen. In Deutschland haben das Bundeskriminalamt (BKA) und über 70 Polizeidienststellen aus dreizehn Bundesländern Bordelle und bordellähnliche Betriebe kontrolliert. An deutschen Flughäfen erfolgten zielgerichtete Kontrollen durch die Bundespolizei. Nach vorläufigem Stand wurden weit über 90 westafrikanische Frauen angetroffen. Erste Anzeichen deuten darauf hin, dass einige der kontrollierten Frauen Opfer von Menschenhandel sind. Die diesbezüglichen Ermittlungen dauern an. Die Kontrollaktion wurde im Rahmen eines internationalen Projektes zur Bekämpfung des Menschenhandels aus Westafrika durchgeführt. Die bisherigen Erkenntnisse lassen den Schluss zu, dass auch in Deutschland ein internationales Netz von westafrikanischen Zuhältern, eingeschleusten Prostituierten, Geldwäschern, Passverleihern, Dokumentenfälschern und Schleusern aktiv ist. Nach der Anwerbung im Heimatland werden die Opfer nach Europa eingeschleust, mit geeigneten Personaldokumenten versorgt und an Prostitutionsbetriebe vermittelt. Die Täter machen sich dabei den Glauben an Voodoo als Druckmittel bei den Opfern zunutze. Durch gezielte Einschüchterung wird deren Widerstand gegen die Täter gebrochen. Menschenhandel ist ein typisches Kontrolldelikt, das heißt, je intensiver behördliche Überprüfungen von Prostitutionsstätten stattfinden, desto mehr Fälle werden aufgedeckt. Denn nur selten vertrauen sich die Opfer der Polizei an – Anzeigen gibt es kaum. Mehr als die Hälfte aller Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels werden daher aufgrund polizeilicher Aktivitäten eingeleitet. Der Nachweis von Menschenhandel ist schwierig und zumeist nur über den Personenbeweis zu führen. Die Opferaussage ist das zentrale Element der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens. Die fehlende Aussagebereitschaft hat unterschiedliche Gründe, häufig haben die Opfer Angst vor Repressionen wie Drohungen von Gewaltanwendungen durch die Täter, auch gegenüber ihren Familien. Menschenhandel ist für die Täter äußerst lukrativ. Die Opfer erwirtschaften durch Prostitution teilweise mehrere Tausend Euro im Monat. Davon gehen nur geringe Teile an das Opfer selbst oder an deren Familien in den Herkunftsländern. Kontrollen wie die jetzt vom BKA initiierten dienen der Aufhellung des Dunkelfeldes, der Identifizierung von Opfern und der Informationsgewinnung zu den bestehenden kriminellen Netzwerken und deren internationalen Verflechtungen. BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Um die Dimension des Phänomens Menschenhandel zu verstehen, muss man auf die Einzelschicksale blicken, die sich hinter den Zahlen und Fakten verbergen. Die Täter gehen auf brutale Weise vor, nutzen gezielt die Sorglosigkeit und Hoffnung der Menschen aus und verletzen ihre Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit. Die gestrige Kontrollaktion ermöglicht den Sicherheitsbehörden, Opfer von Menschenhandel aus den Fängen ihrer Peiniger zu befreien, internationale Schleusernetzwerke zu erkennen und langfristig organisierte Tätergruppen zu zerschlagen.“ Weitere Informationen zum Phänomenbereich Menschenhandel finden Sie auf der BKA-Homepage unter www.bka.de. Ansprechpartner: BKA-Pressestelle: Tel.: 0611/551 3083; E-Mail: pressestelle@bka.bund.de Rückfragen bitte an: Bundeskriminalamt Pressestelle Telefon: 0611-551 3083 Fax: 0611-551 2323 www.bka.de

Quelle: presseportal.de