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WSP-SH: Schwerpunktprogramm der Wasserschutzpolizei Lübeck-Travemünde erfolgreich

Ostholstein (ots) – Bei der Wasserschutzpolizei Lübeck-Travemünde gingen in den vergangenen Jahren immer mehr Beschwerden über zu laute, motorisierte und wild umherfahrende Wasserfahrzeuge, speziell Wassermotorräder und Motorboote mit offenen Abgasanlagen ein. Das Verbot, innerhalb des betonten Fahrwasser oder der gekennzeichneten Badegebiete zu fahren, wurde leider häufig missachtet. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb der 500 m – Linie (erlaubt 8 km/h) bei erkennbarem Badebetrieb waren saisonbedingt an der Tagesordnung. Beschwerdeführer waren nicht nur Touristen, Badende, auch Segler, Spaziergänger, Hafenmeister der Sportboothäfen, Angler und Taucher meldeten uns rücksichtloses Verhalten. Probleme gab es hauptsächlich im Bereich der Seebrücken mit kleinen hochmotorisierten Booten und ganz erheblich auch mit Jetski-Fahrzeugen. (Missachtung jeglicher Verkehrsregelungen, Beratungsresistenz/Arroganz). Die Wasserschutzpolizei Lübeck-Travemünde führte daraufhin im Sommer 2014 ein Schwerpunktprogramm durch, zu dem vorher Absprachen mit den Ordnungsamtsleitern der Städte und Gemeinden, Tourismusverbänden, Wasser- und Schifffahrtsamt und auch der DLRG durchgeführt wurden. Die Wasserschutzpolizei SH erstellte vor Saisonbeginn ein Informationsblatt. Dieses steht im Internet unter: https://www.poliz ei.schleswig-holstein.de/internet/DE/Organisation/Wasserschutzpolizei /Infomaterial/infomaterial_node.html zur Verfügung. In allen Sportboothäfen der Neustädter Bucht wurden diese Informationsblätter verteilt und waren in den Info-Schaukästen der Marinas sichtbar ausgehängt. In den ausliegenden Strandplänen der Lübecker Bucht wurde über die TALB (Tourismusagentur Lübecker Bucht) die 500m – Linie eingezeichnet und folgend beschriftet: „bei erkennbaren Badebetrieb max. 8km/h innerhalb von 500m zum Uferbereich, 300m von der Badezonenbegrenzung“ Unter der Seebrücke wurde von der Gemeinde Scharbeutz eine Schwimmleine gespannt, die optisch darauf aufmerksam machen sollte, dass das Durchfahren der Seebrücken nicht erlaubt ist. Auf der Internetseite der TALB (http://www.luebecker-bucht-ostsee.de/index ) wurde ein „Link“ geschaltet, der beim Anklicken auf die Informationsbroschüre verweist. Er sollte Touristen rechtzeitig über bestehende Vorschriften informieren. Das WSA Lübeck hatte gelbe Gefahrentonnen mit der Aufschrift „500m“ ausgebracht, damit Wassersportler die erlaubte Geschwindigkeit von 8 km/h 500 m vom Ufer entfernt besser einschätzen konnten. Am 09.02.2009 wurde die „Verordnung über das Verbot des Befahrens der Neustädter Bucht mit bestimmten Fahrzeugen“ eingeführt. Innerhalb dieses Gebietes ist eine Lärmhöchstgrenze eingeführt worden. Es betrifft motorisierte Wasserfahrzeuge, die einen höchstmöglichen Schalldruckpegel nicht überschreiten dürfen. – Für einmotorige Fahrzeuge gilt 75 dB(A) – Für zwei- oder mehrmotorige Fahrzeuge gilt 78 dB(A) Die Wasserschutzpolizei Lübeck-Travemünde ist mit Phonmessgeräten ausgestattet worden. Die Geräte sind geeicht und zugelassen. Wird der Schalldruckpegel überschritten, kann vom WSA Lübeck angeordnet werden, dass das Fahrzeug in diesem Bereich nicht mehr fahren darf. Solange nicht, bis durch einen Sachverständigen nachgewiesen wurde, dass der Schalldruckpegel innerhalb der erlaubten Grenzen liegt. Während der 3-tägigen „hanseboot ancora boat show“ Ende Mai in Neustadt/Ostholstein nahmen viele Wassersportler die Gelegenheit wahr, sich zu dem Thema zu informieren. Am 05.07.2014 hat sich der erste Jet-Wassersportverband e.V. mit einer eigenen Satzung gegründet. Die Neustädter Bucht wurde ab dem 01.05. bis 31.08.14, vor allem an den Brennpunkten Niendorf/Ostsee, Timmendorfer Strand, Scharbeutz und Neustadt/Holstein schwerpunktmäßig, vor allem an den Wochenenden und auch während der 14-tägigen 125. Travemünder Woche teilweise mit mehreren Streifenbooten überwacht. Im gesamten Zeitraum kam es zu 84 Ordnungswidrigkeiten, von denen 65 als Anzeigen zur Bußgeldstelle nach Kiel abgegeben wurden. Den Schwerpunkt stellte der Bereich Neustadt /Pelzerhaken dar. Es war feststellbar, dass viele Wassermotorradfahrer von Timmendorfer Strand/Scharbeutz Richtung Pelzerhaken / Grömitz abgewandert waren. Zur Beweissicherung wurden uns zur Verfügung stehende GPS-Geräte, Phonmessgeräte und Aktion-Kameras zur Videoaufzeichnung intensiv genutzt. Es wurden Lärmverstöße angezeigt. In einem Fall kam es zur Anzeige und einem vorläufigen Fahrverbot. Hier dürften intensive Beratungsgespräche in den Marinas und einigen Bootsherstellern, verbunden mit der Ankündigung restriktiver polizeilicher Maßnahmen Wirkung gezeigt haben. Abschließend ist festzustellen, dass die Beschwerden wesentlich zurückgegangen sind. Das Schwerpunktprogramm fand bei vielen Wassersportlern, vor allem Segler, Anklang und Bestätigung. Wir meinen, die Wasserstraßen und vor allem die touristischen Küstenabschnitte im Bereich der Neustädter Bucht damit ein wenig sicherer gemacht zu haben. ots Originaltext: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein – Abt. 4 – Wasserschutzpolizei Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=43800 Rückfragen bitte an: Landespolizeiamt Schleswig-Holstein Abt. 4 Wasserschutzpolizei Schleswig-Holstein Wasserschutzpolizeirevier Brunsbüttel Telefon: 04852/900-0

Quelle: presseportal.de