Neue Steuerregeln für Betriebsfeste geplant: DEHOGA sieht Weihnachtsfeiern nicht in Gefahr
Bundesfinanzminister Schäuble plant neue steuerliche Regelungen für Betriebsfeste und -ausflüge. Demnach soll die bisherige Freigrenze von 110 auf 150 Euro angehoben werden, zugleich aber die Bemessungsgrenze erweitert werden. Sämtliche Kosten sollen einbezogen werden. Auch ist geplant, anteilige Kosten der Begleitperson wieder Arbeitnehmern zuzurechnen.Wie viele andere Wirtschaftsverbände auch setzt sich der DEHOGA Bundesverband dafür ein, den Betrag von 110,- Euro auf den Betrag von 300,- Euro als Freibetrag aufzustocken. Die geplanten 150 Euro sind damit ein Schritt in die richtige Richtung. Auf der anderen Seite sind wir der Meinung, dass die die Gemeinkosten nicht angerechnet werden sollten.
Grundsätzlich jedoch sieht der DEHOGA Bundesverband auch künftig keine Gefahr für die umsatzstarken Weihnachtsfeiern: Traditionell sind Herbst und Winter mit der Wild- und Gänsesaison und den vielen Weihnachtsfeiern im Dezember Höhepunkte für die Gastronomie. Wir gehen auch künftig davon aus, dass das so bleibt.