Handwerkskammer Lübeck warnt vor „unseriösen Wirtschaftsregistern und Adressbuchverlagen“
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Handwerksunternehmen, dass sie von sogenannten Adressbuchverlagen oder Wirtschaftsregistern Formulare erhalten, die in ihrem ganzen äußeren Erscheinungsbild wie eine Rechnung mit vorbereitetem Überweisungsträger ausgestaltet sind. Häufig ist auch noch die Handelsregisternummer des Betriebes oder der Zusatz „Amtsgericht/Registergericht“ eingedruckt oder in anderer Art und Weise hervorgehoben… Durch diesen Umstand kann bei den angeschriebenen Handwerksbetrieben der Eindruck entstehen, er bezahle Gebühren für beispielsweise eine Eintragung ins Handelsregister oder im amtlichen Telefonbuch.
„Äußerlich sind diese Offerten so aufgemacht, dass sie bei flüchtiger Prüfung mit einer Rechnung verwechselt werden können. Erst bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass es sich nur um ein Angebot auf Eintragung in das Register des jeweiligen Unternehmens handelt“, sagte Ulf Grünke, Leiter der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Lübeck. Es bestehe die Gefahr, dass derartige Angebot ohne weiteres als Rechnung behandelt werden und die entsprechenden Beträge überwiesen würden. Ein Vertrag zwischen dem Handwerksunternehmen und den Verlagen kommt erst durch Bestätigung des Angebots in Form eine Zahlung zu Stande.
Die Handwerkskammer Lübeck warnt davor, sich ungeprüft auf den „offiziellen Eindruck“ zu verlassen, der bewusst erweckt wird. Sie bittet jeden Betrieb, vor einer Eintragung in derartige Register genau zu überlegen, ob diese für ihn irgendeinen Nutzen haben können. Nach allen bisherigen Erfahrungen werden solche (meist erschreckend lückenhaften) zusätzlichen Register nicht weit genug verbreitet, um einen Werbeeffekt zu erzielen. Die gezahlten Beträge im Nachhinein auf gerichtlichem Wege zurückzufordern ist zeit- und kostenaufwendig und meist wenig erfolgreich.
„Diese dreisten Methoden scheinen sich aber finanziell zu lohnen, denn wir beobachten, dass sich immer neue Firmen bzw. dieselben Personen unter immer anderen Namen auf diesem Markt tummeln“, so Grünke weiter.
Die Handwerkskammer Lübeck leitet derartige unseriöse „Angebote“ an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. weiter, der dann – falls noch nicht geschehen – gerichtliche Schritte gegen die Anbieter einleitet.
Weitere Fragen zu dem Thema beantwortet die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Lübeck unter der Telefonnummer 0451/1506-195.
