Rückendeckung aus der Kirchenleitung für Normenkontrolle

Die Kirchenleitung Nordelbiens unterstützt Klage des Kirchenkreises Lübeck
Rendsburg/Lübeck (nr). Der Antrag des Kirchenkreises Lübeck, die von der Hansestadt am Erntedanksonntag, (2. Oktober 2005) genehmigte Ladenöffnung gerichtlich verbieten zu lassen, wird von der Kirchenleitung Nordelbiens unterstützt. Der Sonntag sei im volkskirchlichen Bewusstsein ein bedeutsamer Feiertag, der von jeglicher Ladenöffnung freigehalten werden sollte, heißt es in einem Beschluss, den die Kirchenleitung am Rande der in Rendsburg tagenden Nordelbischen Synode fasste.
Die Lübecker Bischöfin Bärbel Wartenberg begründete die Unterstützung der Kirchenleitung mit der hohen Akzeptanz des Erntedankfestes in der Bevölkerung. Es könne nicht hingenommen werden, dass mit den am 2. Oktober genehmigten geöffneten Läden die geltende Feiertagsregelung schleichend aufgeweicht werde. „Die Erntedankfeste werden auch im städtischen Bereich besonders festlich ausgestaltet und besucht, allein in Lübeck laden 34 Gottesdienste zur Feier ein,“ sagte die Bischöfin. Das Fest erinnere die Menschen gerade auch angesichts der ökologischen Krisen und weltweiten Gewalt darin, dass nicht alles grenzenlos machbar sei, so Bärbel Wartenberg-Potter weiter.
Der Verein Lübeck Management hatte einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Offenhalten der Verkaufsstellen in der Lübecker City für den 2. Oktober gestellt, dem die Stadt entsprach.









