Lübeck Lupe

Graffity-Sprayer richten großen Schaden an

grafity2609
Text: Thomas Dumke – Foto: TBF/Holger Kröger

Die einen sprechen von einem Kunstwerk, die anderen von üblen Schmierereien An immer mehr Gebäuden und Brücken hinterlassen die Sprayer ihre sogenannten
Tacks. Aber unabhängig vom jeweiligen Standpunkt, wer erwischt wird muss künftig mit ernsthafteren
Konsequenzen rechnen als früher.Seit dem 8. September gibt es eine neue Gesetzesregelung, die besagt das Sprühwerke auch schon dann strafbar sind, wenn sie eine unbefugte nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung des Erscheinungsbildes einer Sache darstellen. Mit anderen Worten, wer erwischt wird wie er an Brücken, Brückenpfeilern oder Hauswänden sprüht, kann mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren rechnen oder mit Geldstrafen belegt werden. Und: In den Paragraphen 303 und 304 des Strafgesetzbuches heißt es, schon der Versuch ist strafbar.