Meilenstein für die kommunale Demokratie
Auf Antrag der GRÜNEN und weiteren Fraktionen hat die Bürgerschaft beschlossen, dass die Vergabe von Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften künftig in der Hauptsatzung der Stadt geregelt werden soll. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN in der Lübecker Bürgerschaft, Thorsten Fürter:“Dieser Beschluss ist ein Meilenstein für die kommunale Demokratie in Lübeck. In der Vergangenheit war die Besetzung von Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften häufig ein Zankapfel. Und zu oft wurde sie auch als politisches Machtinstrument missbraucht. Mehrheiten in der Bürgerschaft haben Minderheiten in der Bürgerschaft aus der Kontrolle in einigen oder allen Aufsichtsräten herausgehalten. Unser Ansatz ist: In den städtischen Gesellschaften wie zum Beispiel den Stadtwerken, dem Theater und der Grundstücksgesellschaft Trave geht es um kommunale Daseinsvorsorge. Diese wird dort in der Rechtsform einer GmbH ausgeübt. Die Kontrolle findet in nichtöffentlich tagenden Aufsichtsräten statt. Um die Kontrolle demokratisch gerechter zu organisieren, soll über die Besetzung der Aufsichtsräte künftig von den Wählerinnen und Wählern entschieden werden.
Denn in die Hauptsatzung wird ein Passus aufgenommen, dass sich das Vorschlagsrecht für die Aufsichtsräte danach richten soll, wie stark die Fraktionen aus der Bürgerschaftswahl hervorgegangen sind. Wir versprechen uns davon eine wirksamere Kontrolle in den Aufsichtsräten und eine bessere Informationsbasis für die Arbeit aller Fraktionen. Durch die Aufnahme in die Hauptsatzung kommen wir zu einer grundsätzlichen und dauerhaften Regelung. Dafür haben wir uns über viele Wahlperiode vergeblich ausgesprochen und waren nun erfolgreich. Der jetzt gefasste Beschluss wird die politische Kultur in der Stadt nachhaltig stärken.”
Der Wortlaut des beschlossenen Antrags ist hier im Volltext abrufbar: http://www.luebeck.de/stadt_politik/buergerinfo/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1002376&options=4