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Besondere Neuigkeiten

Hafensicherheitskonferenz 2010

Als Folge der Ereignisse des 11. September 2001 in New York wurden zur Erhöhung der Sicherheit in der Seefahrt und in den Hafenanlagen vor terroristischen Bedrohungen internationale Regelungen beschlossen. Vor dem Hintergrund dieser Regelungen sowie ergänzender EG-Vorschriften ist im Jahre 2008 das schleswig-holsteinische Hafensicherheitsgesetz in Kraft getreten. Insbesondere durch die Umsetzung der Vorschriften dieses Gesetzes konnte das Sicherheitsniveau in den Häfen durch eine Vielzahl von baulichen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen deutlich gesteigert werden.

Nach einer ersten Hafensicherheitskonferenz im Jahre 2009 fand nunmehr am 10.06.2010 im Kieler Polizeizentrum Eichhof die zweite überregionale Hafensicherheitskonferenz statt. Auf Einladung der Behörde für Hafenanlagensicherheit, die in Schleswig-Holstein bei der Wasserschutzpolizei angesiedelt ist, kamen die Hafenanlagenbetreiber, die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben und die Polizei zusammen und erörterten gemeinsam den erreichten Stand und
die künftige Entwicklung des Sicherheitsniveaus in den Häfen.

Der Dialog sämtlicher Stellen, die für die Gefahrenabwehr in den Häfen Verantwortung tragen, ist normiert und entspricht einer Forderung der EU-Kommission. Diese Kooperation wird in Schleswig-Holstein auf zwei Ebenen durchgeführt. Regionale
Sicherheitskonferenzen werden durch die sechs schleswig-holsteinischen Wasserschutzpolizeireviere veranstaltet,
überregionale Konferenzen führt die Behörde für Hafenanlagensicherheit jährlich durch.

Diese zweite überregionale Konferenz, zu der etwa 85 Teilnehmer aus allen Teilen des Landes anreisten, bot eine Vielzahl
interessanter Themen. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang u. a. der Besuch der US Coast Guard in Kiel. Im Mai 2009 informierten sich Vertreter dieser amerikanischen Sicherheitsbehörde über die Arbeit und den Aufbau der schleswig-holsteinischen Behörde für Hafenanlagensicherheit sowie die Sicherheitsstruktur in den Häfen Schleswig-Holsteins. Die Umsetzung der nationalen und internationalen Vorschriften zur Erhöhung der Sicherheit in den Häfen hat dabei vollkommen überzeugt, die US Coast Guard war mit dem Ergebnis ihres Besuchs sehr zufrieden.

Auch der Erfahrungsbericht aus den Erkenntnissen einer Gefahrenabwehrübung, die durch das Fraunhofer Institut Bonn
wissenschaftliche Begleitung fand, wurde von allen Teilnehmern der Konferenz mit Interesse verfolgt. Im Rahmen dieser Übung im November 2009 wurden auf dem Travemünder Skandinavienkai mehrere Terrorszenarien simuliert. Die Durchführung erfolgte auf der Grundlage der Vorschriften des Hafensicherheitsgesetzes und diente insbesondere der Festigung notwendiger Kommunikationsstrukturen aller Beteiligten.

Darüber hinaus präsentierte das Fraunhofer Institut den Konferenzteilnehmern aktuelle Ergebnisse aus einem Projekt zur
Verbesserung der Sicherheit von Personen in der Fährschifffahrt (VESPER), das unter der Beteiligung der Behörde für
Hafenanlagensicherheit stattfindet.

Ein weiterer Punkt von großem Interesse bestand in der Änderung des schleswig-holsteinischen Hafensicherheitsgesetzes im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Änderung verfolgt in erster Linie das Ziel, die Rechtssicherheit für alle handelnden Akteure zu erhöhen und eine flexiblere Nutzbarkeit von Hafenressourcen zu ermöglichen.

Insgesamt fand diese zweite überregionale Konferenz eine positive Resonanz. Dem erklärten Ziel einer konstruktiven Vernetzung aller Sicherheitspartner in den Häfen ist man nach Aussage der Teilnehmer wiederum einen großen Schritt näher gekommen.