BPOL-KI: Lübeck: Dumm gelaufen – von der Bundespolizei zur Zeugenbefragung geladen, fast in der Zelle gelandet
Kiel (ots) – 24 Jahre alter Rumäne war wegen wiederholten „schwarz fahrens“ verurteilt und jetzt zur Festnahme ausgeschrieben worden. Am Dienstag, 19.05.2015, war ein Mann zur Befragung als Zeuge in einem Strafverfahren in die Räume der Bundespolizei geladen worden. Der in Hamburg wohnende 24-jährige Rumäne konnte und wollte durch seine Aussage als Zeuge zur Aufklärung eines Raubes beitragen. Während der Befragung erwähnte der junge Mann gegenüber den Ermittlern der Bundespolizei immer wieder, wie wichtig es für ihn sei, die Polizei in Deutschland bei ihrer Arbeit zu unterstützen, da er doch selber auch ein gesetzestreuer Bürger sei. Die Ermittler notierten die Aussagen des 24-jährigen, füllten die entsprechenden Formulare aus, die der junge Rumäne nach Kenntnissnahme dann auch bereitwillig unterschrieb. Dann allerdings legten die Bundespolizisten ihm ein weiteres Schriftstück vor, dass den jungen Mann dann erst einmal „die Sprache verlieren“ ließ, nämlich einen Vollstreckungshaftbefehl. Der Rumäne war wegen „Erschleichens von Leistungen“ – also schwarz fahren – in 31 (!) Fällen zur Zahlung einer Geldstrafe von insgesamt 808 Euro verurteilt worden. Da die Strafe bisher nicht bezahlt worden war, wurde vor einer Woche ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung erlassen und diesen legten die Beamten dem Mann nun vor. Er hatte dementsprechend zwei Alternativen. Hier und jetzt zu bezahlen oder ersatzweise 90 Tage hinter „schwedischen Gardinen“ zu verbringen. Der 24-jährige sprach kurz mit einem Bekannten, der ihn begleitet hatte und Dieser kam kurze Zeit später mit den erforderlichen 808 Euro zurück. Nachdem das Geld bezahlt war, veranlassten die Beamten die Löschung der Ausschreibung und der junge Rumäne erhielt eine Quittung. Der 24-jährige, dessen positive Stimmung sich nur kurzfristig verändert hatte, gelobte Besserung und verabschiedete sich aus der Dienststelle der Bundespolizei mit den Worten „…bis zum nächsten Mal.“ Ob er damit die nächste Zeugenbefragung oder den nächsten Vollstreckungshaftbefehl meinte bleibt offen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Kiel Pressesprecher Gerhard Stelke Telefon: 0431 98 071 119 mobil : 0171 24 72 898 E-Mail: gerhard.stelke@polizei.bund.de www.bundespolizei.de Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr. Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente „Bundespolizei See“, um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen. Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr. Dazu gehören insbesondere: – der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, – die bahnpolizeilichen Aufgaben – die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee. Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter www.bundespolizei.de.
Quelle: presseportal.de