POL-SE: BAB 21, Rastplatz Schackendorf / Polizei untersagt Weiterfahrt nach Lkw-Kontrolle
Bad Segeberg (ots) – Gestern Abend, gegen 21.30 Uhr, kontrollierten zwei Beamte vom Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Bad Segeberg eine Sattelzugmaschine auf dem Rastplatz Schackendorf an der BAB 21 in Fahrtrichtung Süden. Die Sattelzugmaschine mit Händlerkennzeichen beförderte einen nicht zugelassenen PKW. Es lag somit keine reine Probe-, Prüfung- oder Überführungsfahrt vor, was bei Benutzung eines Händlerkennzeichens erforderlich ist. Beide Fahrzeuge hatte der Betroffene in Odense (Dänemark) gekauft und wollte sie nach Hamburg bringen. Das erforderliche rote Fahrzeugscheinheft hatte der deutsche Fahrer ebenfalls nicht bei sich. Die Sattelzugmaschine war zusätzlich nicht für den Transport von Fahrzeugen geeignet. Der PKW stand lediglich auf der Sattelplatte der Sattelzugmaschine abgestellt und war durch Zurrgurte am LKW festgebunden. Es wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgrund des Zulassungsverstoßes und des Verstoßes gegen die Ladungssicherungsbestimmungen gefertigt. Das zuständige Finanzamt und die zuständige Zulassungsbehörde erhalten von der widerrechtlichen Benutzung ebenfalls Kenntnis. Dies kann zu einer eventuellen Nachbesteuerung bzw. Entzug des Händlerkennzeichens führen. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Polizeidirektion Bad Segeberg – Pressestelle – Dorfstr. 16-18 23795 Bad Segeberg Silke Westphal Telefon: 04551 884 2020 E-Mail: silke.westphal@polizei.landsh.de
Quelle: presseportal.de