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Besondere Neuigkeiten

Senator prüft Abwasserdichtigkeit ohne rechtliche Grundlage

Eine Aussetzung der Abwasserdichtigkeitsprüfung durch die Entsorgungsbetriebe ist von der rot-rot-grünen Mehrheit in der Bürgerschaft abgelehnt worden. Hierzu erklärt der entsorgungspolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Rüdiger Hinrichs:

„Ein von BfL und FDP unterstützter Antrag der CDU, die Landesregierung analog zu den Verfahren in anderen Bundesländern aufzufordern, eine verpflichtende Abwasserdichtigkeitsprüfung in Schleswig-Holstein für Privateigentum nicht anzuwenden, ist von der rot-rot-grünen Rathausmehrheit abgelehnt worden.

Die anschließenden Lippenbekenntnisse vor allem aus der SPD, man wolle ja ebenfalls eine zusätzliche Belastung für Wohneigentümer vermeiden, wurden dann recht schnell widerlegt: Flugs entschied sich die Rathausmehrheit nämlich auch dagegen, die derzeit bereits stattfindenden Prüfungen durch die Entsorgungsbetriebe wenigstens bis zu einem Zeitpunkt rechtlicher Klarheit zurückzustellen.

Es ist mehr als deutlich: Rot-Rot-Grün steht hinter der verpflichtenden Abwasserdichtigkeitsprüfung. Die Rathausmehrheit nimmt zusätzliche Kosten für Wohneigentümer in erheblichem Umfang in Kauf, um ihre Politik durchsetzen zu können. Dies ist auch dadurch bekräftigt worden, dass der neue, zuständige Senator Bernd Möller (B‘90/Die Grünen) sich in einem Wortbeitrag inhaltlich hinter die verpflichtende Abwasserdichtigkeitsprüfung stellte.

Wir stellen fest: Die derzeit stattfindenden Prüfungen der Entsorgungsbetriebe finden im vorauseilenden Gehorsam statt. Es gibt im Moment keinerlei rechtliche Grundlage für die Einforderung einer Abwasserdichtigkeitsprüfung. Hätte Rot-Rot-Grün tatsächlich ein Interesse an der Rechtssicherheit des Verwaltungshandelns einerseits und niedrigen Kosten für betroffene Lübeckerinnen und Lübecker andererseits, hätte die Mehrheit am Donnerstag anders handeln müssen.“