Gesundheitsministerkonferenz fordert mehr Entscheidungskompetenzen und Mitspracherechte der Länder
Hannover. Auf der gestrigen 83. Gesundheitsministerkonferenz in Hannover haben die Länder mehr Entscheidungskompetenzen und Mitspracherechte bei der Gestaltung der medizinischen Versorgung eingefordert.
Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „“Wir sind uns einig, dass dem drohenden Ärztemangel nur begegnet werden kann, wenn man für bessere Rahmenbedingungen sorgt. Dazu gehört, dass die Länder beispielsweise zu Fragen der Bedarfsplanung in der am-bulanten Versorgung zwingend mitbeteiligt werden müssen, um regionale Besonderhei-ten besser berücksichtigen zu können. Auf der GMK haben die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder zur Erreichung dieses Ziels ein breites Maßnahmenbündel verabschiedet““, so Garg. Hinsichtlich des zentralen Anliegens Schleswig-Holsteins, dass eine gute medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten nur dann gewährleistet werden kann, wenn der ambulante und der stationäre Sektor als Partner auf Augenhöhe verstanden werden, wurden durch die Initiativen Schleswig-Holsteins erste wichtige Schritte unternommen.
„Die Beschlüsse zeigen, dass wir auf einem guten Weg sind, das sektorale Denken zu überwinden. Eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung kann aber nur dann erfolgreich sein, wenn eine Verzahnung zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor nicht zu Lasten einer der Sektoren geht. Die Initiative Schleswig-Holsteins zum Zulas-sungsverfahren nach § 116 b SGB V ist deshalb ein wesentlicher Baustein. Sie hat dazu geführt, dass ein von allen Ländern getragener Auftrag an die Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) ergangen ist, entsprechende Lösungs-möglichkeiten unter Berücksichtigung der Vorschläge Schleswig-Holsteins zu erarbei-ten“, so Garg.
Mit Blick auf die Diskussion inwieweit durch eine Änderung des § 103 Abs. 4 SGB V, der Wechsel zwischen einer freiberuflichen und angestellten Tätigkeit und zurück ermöglicht werden könnte, sagte der Gesundheitsminister: „Bei der Frage der Rückumwandlungs-möglichkeit hätte ich mir einen mutigeren Schritt gewünscht. Immerhin verständigten sich alle B-Länder darauf, prüfen zu lassen wie durch eine Änderung des § 103 Abs. 4 SGB V bei Zustimmung der Betroffenen der Wechsel zwischen einer freiberuflichen zu einer angestellten Tätigkeit und zurück erleichtert werden kann, ohne dass es durch diese Um-wandlung zu einer Mehrung der Arztsitze bzw. Arztstellen im jeweiligen Planungsbezirk kommt.
Schleswig-Holstein hat auf der 83. GMK genau die richtigen Impulse gesetzt und klar gestellt, dass die Versorgung im ambulanten Bereich grundsätzlich durch freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte erfolgen soll – ohne die Augen davor zu verschließen, dass zunehmend Ärztinnen und Ärzte im Angestelltenverhältnis die Versorgung sicherstellen werden“, so Garg abschließend.
Eine Übersicht der gefassten Beschlüsse der 83. Gesundheitsministerkonferenz können in Kürze unter www.gmkonline.de abgerufen werden.